Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/41/EG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Mit dieser Richtlinie werden Regeln für die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM)*in geschlossenen Systemen*festgelegt, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt in der EU zu schützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Klassifizierungen und Anmeldungen

Unfälle *

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 10. Juni 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Mit dieser Richtlinie wird die Richtlinie 90/219/EWG mit ihren nachfolgenden Änderungen aufgehoben und in einem einzigen Rechtsakt zusammengeführt.

Sie legt Mindestnormen fest, die im Rahmen einer Anwendung von GVM anwendbar sind. Es steht den EU-Ländern frei, strengere Maßnahmen anzuwenden.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

GVM: Mikroorganismen, wie beispielsweise Bakterien, Viren oder Pilze, deren genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.

Anwendung in geschlossenen Systemen: Eine Tätigkeit, bei der Mikroorganismen genetisch verändert, vermehrt, gelagert, transportiert, zerstört, beseitigt oder in anderer Weise verwendet werden und bei der spezifische Einschließungs-/Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden, um ihren Kontakt mit der Bevölkerung und der Umwelt zu begrenzen.

Unfälle: Im Rahmen dieser Richtlinie ist damit jedes Vorkommnis gemeint, das eine bedeutende und unbeabsichtigte Freisetzung von GVM während ihrer Anwendung in geschlossenen Systemen mit sich bringt, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt sein kann.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (ABl. L 125 vom 21.5.2009, S. 75-97)

Letzte Aktualisierung: 07.07.2016