Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2008/71/EG zur Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Ziel dieser Richtlinie ist, die Rückverfolgbarkeit* von Schweinen durch Verpflichtung der Länder der Europäischen Union (EU) zur Einführung eines einheitlichen Systems zur Kennzeichnung und Registrierung sicherzustellen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Diese kodifizierte Fassung (Richtlinie 2008/71/EG) ist ein neuer Rechtsakt, der den ursprünglichen Rechtsakt (Richtlinie 92/102/EWG) und seine im Nachhinein vorgenommenen Änderungen beinhaltet. Sie ist am 28. August 2008 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten die Richtlinie 92/102/EWG bis zum 31. Dezember 1993 in nationales Recht umsetzen.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Rückverfolgbarkeit: die Fähigkeit, ein Lebens- oder Futtermittel, ein der Nahrungsgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der für den Verbrauch bestimmt ist, durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2008/71/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen (kodifizierte Fassung) (ABl. L 213 vom 8.8.2008, S. 31-36)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1-208)

Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 29-41)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 90/425/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 05.10.2016