Grenzübergreifende Zusammenarbeit (GÜZ) 2007-2013

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit (GÜZ) mit den Nachbarländern der Europäischen Union (EU) verleiht der regionalen Entwicklung einen einheitlichen und ganzheitlichen Rahmen. Ziel der GÜZ ist es, gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen, die Wirksamkeit und Sicherheit der Außengrenzen zu gewährleisten und örtliche Zusammenarbeit zu fördern. Im Strategiepapier für den Zeitraum 2007-2013 und im Richtprogramm für den Zeitraum 2007-2010 sind die Durchführungsmodalitäten (Programme, Begünstigte, Finanzmittel) festgelegt.

RECHTSAKT

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit - Strategiepapier 2007-2013, Richtprogramm 2007-2010.

ZUSAMMENFASSUNG

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit (GÜZ) ist ein Schwerpunkt der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der strategischen Partnerschaft mit Russland. Sie verbindet die Mitgliedstaaten über Land- und Meeresgrenzen hinweg mit den Nachbarländern, die Begünstigte des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) sind, wobei das räumliche Anwendungsgebiet vom ENPI vorgegeben wird.

Die GÜZ umfasst Osteuropa, den Südkaukasus und den südlichen Mittelmeerraum und im Einzelnen folgende Länder: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Israel, Jordanien, den Libanon, Libyen, Marokko, die Republik Moldau, die Palästinensische Behörde, Syrien, Tunesien, die Ukraine, Weißrussland sowie Russland.

Ziele und Programme

Trotz der Unterschiede unter anderem im sozioökonomischen Bereich stehen die Nachbarregionen auch vor gemeinsamen Herausforderungen. Hier setzen die Schwerpunkte und Hauptziele der GÜZ an:

Die GÜZ umfasst zwei Programmkategorien:

Die Initiativen können sich auf bestehende Einrichtungen wie zwischenstaatliche Ausschüsse für grenzübergreifende Zusammenarbeit (solche Ausschüsse bestehen zwischen Finnland und Russland sowie zwischen Polen und der Ukraine), zwischenstaatliche Organismen für regionale Zusammenarbeit (Rat der Ostseeanrainerstaaten (EN), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit der Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres (EN) usw.) oder auf andere Vereinigungen oder Netze stützen, die sich der Verbesserung der regionalen bzw. grenzübergreifenden Zusammenarbeit verschrieben haben (Eurocities (EN), Euroregionen (EN) usw.).

Modalitäten

Die Partner erstellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene gemeinsame Programme und unterbreiten diese der Kommission. Sie sind nicht nur für die detaillierte Programmplanung, sondern auch für die Verwaltung und die Durchführung der Programme verantwortlich. Daher bedarf es des politischen und institutionellen Willens zur Verwirklichung der Ziele und Eigenverantwortlichkeit, damit die GÜZ ihre Wirkung entfaltet. Von großer Bedeutung ist ferner die Beteiligung und Einbindung der Zivilgesellschaft.

Die Finanzierung erfolgt bei Ländern, die für eine ENPI-Förderung in Betracht kommen, über dieses Instrument und bei Mitgliedstaaten über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für den Zeitraum 2007-2010 sind Mittel von 583,28 Mio. EUR vorgesehen (ENPI plus EFRE), und für den Zeitraum 2011-2013 sind 535,15 Mio. EUR veranschlagt. Im Jahr 2010 wird im Rahmen einer Halbzeitbewertung geprüft, ob eine Anpassung oder Umverteilung der Mittel erforderlich ist.

Es werden dreierlei Ergebnisse erwartet:

Zur Ermittlung der Wirksamkeit legen die Partner bei der Ausarbeitung der Programme Indikatoren fest. Einige Indikatoren sind programmspezifisch - etwa für die Ziele in Bezug auf den regionalen Handel, die soziale Entwicklung, die Statistiken über die Grenzpraktiken und die neu geschaffenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Andere Indikatoren sind allgemeiner Natur wie die Zahl der Partnerschaften, die Zahl der erfolgreich durchgeführten GÜZ-Projekte usw.

Hintergrund

Die GÜZ dient der Fortsetzung der Maßnahmen zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen von Vorläuferprogrammen (Tacis, MEDA, Phare, Interreg). Aufgrund der Lehren aus diesen Vorläuferprogrammen weist die GÜZ, gestützt auf das ENPI, den beteiligten Akteuren eine größere Verantwortung zu. So sind die Partner selbst für die Programmplanung, die Verwaltung und die Durchführung verantwortlich. Somit ergänzt die GÜZ die Bemühungen der ENP auf bilateraler Ebene und trägt so zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele bei.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 951/2007 der Kommission vom 9. August 2007 mit Durchführungsvorschriften für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments [Amtsblatt L 210 vom 10.8.2007].

Die Verordnung enthält nähere Bestimmungen zu Anwendungsbereichen, Inhalten und Strukturen sowie zur finanziellen Verwaltung und Bewertung von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

Letzte Änderung: 21.12.2007