Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA): Russland, Südkaukasus und Zentralasien

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits

Beschluss (EU) 2018/104 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits

Beschluss 2009/989/EG, Euratom: über den Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits

Beschluss 1999/593/EG, EGKS, Euratom: über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits

Beschluss 99/614/EG, EGKS, Euratom: Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits

Beschluss 1999/491/EG, EGKS, Euratom: Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Kirgisischen Republik

Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

Beschluss (EU) 2016/123 des Rates vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

Beschluss (EU) 2020/244 des Rates vom 20. Januar 2020 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits

Beschluss 97/800/EGKS, EG, Euratom: Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits

Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Beschluss 90/116/EWG: Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

Allgemein haben die Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Partnern das folgende Ziel:

Das weitere Ziel der Partnerschaften ist die Schaffung einer Grundlage für die Zusammenarbeit im legislativen, wirtschaftlichen, sozialen, finanziellen, wissenschaftlichen, zivilen, technologischen und kulturellen Bereich.

Die Beschlüsse bewirken den Abschluss der Abkommen im Namen der EU.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Haupteigenschaften

Jedes dieser Abkommen basiert auf spezifischen Bedingungen, wobei die bilateralen Ziele der Vertragsparteien Berücksichtigung finden. Doch viele haben gemeinsame Eigenschaften und ähnliche Formate, einschließlich des nachfolgend Beschriebenen.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 23 vom 26.1.2018, S. 4-466)

Beschluss (EU) 2018/104 des Rates vom 20. November 2017 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 23 vom 26.1.2018, S. 1-3)

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (ABl. L 350 vom 29.12.2009, S. 3-51)

Beschluss 2009/989/EG, Euratom des Rates und der Kommission vom 17. November 2009 über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (ABl. L 350 vom 29.12.2009, S. 1-2)

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (ABl. L 229 vom 31.8.1999, S. 3-52)

Beschluss 1999/593/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom 31. Mai 1999 über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (ABl. L 229 vom 31.8.1999, S. 1-2)

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits (ABl. L 246 vom 17.9.1999, S. 3-51)

Beschluss 99/614/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom 31. Mai 1999 über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Aserbaidschanischen Republik (ABl. L 246 vom 17.9.1999, S. 1-2)

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (ABl. L 196 vom 28.7.1999, S. 48-89)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 1999/491/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom 12. Mai 1999 über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Kirgisischen Republik (ABl. L 196 vom 28.7.1999, S. 46-47)

Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (ABl. L 29 vom 4.2.2016, S. 3-150)

Beschluss (EU) 2016/123 des Rates vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (ABl. L 29 vom 4.2.2016, S. 1-2)

Beschluss (EU) 2020/244 des Rates vom 20. Januar 2020 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (ABl. L 52 vom 25.2.2020, S. 1-2)

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 3-69)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 97/800/EGKS, EG, Euratom des Rates und der Kommission vom 30. Oktober 1997 über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1-2)

Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (ABl. L 68 vom 15.3.1990, S. 3-17)

Beschluss 90/116/EWG des Rates vom 26. Februar 1990 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 68 vom 15.3.1990, S. 1)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 122 vom 17.5.2018, S. 1)

Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (ABl. L 350 vom 29.12.2009, S. 57)

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschanischen Republik andererseits (ABl. L 261 vom 7.10.1999, S. 41)

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (ABl. L 248 vom 21.9.1999, S. 35)

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (ABl. L 248 vom 21.9.1999, S. 36)

Unterrichtung über das Inkrafttreten des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (ABl. L 51 vom 25.2.2020, S. 2)

Letzte Aktualisierung: 12.06.2020