Partnerschaften mit Ländern der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss (EU) 2017/434 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Afghanistan andererseits

Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Afghanistan andererseits

Beschluss 2004/870/EG über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Pakistan

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Pakistan über Partnerschaft und Entwicklung

Beschluss 2001/332/EG über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung

Beschluss 95/129/EG über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Sri Lanka über Partnerschaft und Entwicklung

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Sri Lanka über Partnerschaft und Entwicklung

Beschluss 94/578/EG über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Indien über Partnerschaft und Entwicklung

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Indien über Partnerschaft und Entwicklung

WAS IST DER ZWECK DIESER ABKOMMEN UND BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die wichtigsten Kooperationsziele betreffen die folgenden Bereiche:

Die Abkommen sehen je nach den Bedürfnissen der einzelnen Partnerländer auch spezifische Ziele vor, die folgende Bereiche betreffen:

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Land

Inkrafttreten

Afghanistan

vorläufige Anwendung seit dem 1. Dezember 2017

Pakistan

1. September 2004

Bangladesch

1. März 2001

Sri Lanka

1. April 1995

Indien

1. August 1994

HINTERGRUND

Siehe auch:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss (EU) 2017/434 des Rates vom 13. Februar 2017 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (ABl. L 67 vom 14.3.2017, S. 1-2)

Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (ABl. L 67 vom 14.3.2017, S. 3-30)

Beschluss 2004/870/EG des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan (ABl. L 378 vom 23.12.2004, S. 22)

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 378 vom 23.12.2004, S. 23-36)

Beschluss 2001/332/EG des Rates vom 26. Februar 2001 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 118 vom 27.4.2001, S. 47)

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 118 vom 27.4.2001, S. 48-56)

Beschluss 95/129/EG des Rates vom 27. März 1995 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 85 vom 19.4.1995, S. 32)

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 85 vom 19.4.1995, S. 33-42)

Beschluss 94/578/EG des Rates vom 18. Juli 1994 über den Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 223 vom 27.8.1994, S. 23)

Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung (ABl. L 223 vom 27.8.1994, S. 24-34)

VERBUNDENES DOKUMENT

Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (ABl. L 273 vom 24.10.2017, S. 1)

Letzte Aktualisierung: 06.04.2020