Bilaterale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit den Mercosur-Ländern

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien

Beschluss 95/445/EG – Abschluss des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Paraguay

Beschluss 92/509/EWG – Abschluss des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Paraguay

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay

Beschluss 92/205/EWG – Abschluss des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay

Rahmenabkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik

Beschluss 90/530/EWG – Abschluss des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

DATUM DES INKRAFTTRETENS

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Meistbegünstigung (MFN): Eine Meistbegünstigungsklausel verlangt von einem Land, die einem Land im Rahmen eines Handelsabkommens gewährten Konzessionen, Privilegien oder Immunitäten den anderen Ländern im Rahmen eines jeden Abkommens, das diese Klausel enthält, bereitzustellen. Typischerweise gilt diese Klausel für die Mitglieder der Welthandelsorganisation, die jede Vorzugsbehandlung allen anderen Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation gewähren, und zwar in Sachen, auf die sich solche Abkommen beziehen.

HAUPTDOKUMENTE

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 262 vom 1.11.1995, S. 54-65)

Beschluss 95/445/EG des Rates vom 30. Oktober 1995 über den Abschluss des Rahmenabkommens über Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 262 vom 1.11.1995, S. 53)

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Paraguay (ABl. L 313 vom 30.10.1992, S. 72-81)

Beschluss 92/509/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über den Abschluss des Rahmenabkommens über Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Paraguay (ABl. L 313 vom 30.10.1992, S. 71)

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 2-12)

Beschluss 92/205/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 1)

Rahmenabkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik (ABl. L 295 vom 26.10.1990, S. 67-73)

Beschluss 90/530/EWG des Rates vom 8. Oktober 1990 über den Abschluss des Rahmenabkommens über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik (OJ L 295 vom 26.10.1990, S. 66)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Unterrichtung über das Inkrafttreten des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 262 vom 1.11.1995, S. 66)

Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Paraguay, das am 3. Februar 1992 in Brüssel unterzeichnet wurde (ABl. L 313 vom 30.10.1992, S. 82)

Unterrichtung über das Inkrafttreten des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay (ABl. L 286 vom 5.11.1994, S. 40)

Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik (ABl. L 208 vom 30.7.1991, S. 73)

Letzte Aktualisierung: 06.03.2020