Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Mercosur

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 1999/279/EG des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Mercado Común del Sur und seinen Teilnehmerstaaten

Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Mercado Común del Sur und seinen Teilnehmerstaaten

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DES ABKOMMENS?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Finanzierung

Institutionelle Unterstützung

Interregionale Assoziation

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am 1. Juli 1999 in Kraft getreten und gilt auf unbestimmte Zeit.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 1999/279/EG des Rates vom 22. März 1999 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Común del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits (ABl. L 112 vom 29.4.1999, S. 65-84)

Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Común del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits – Gemeinsame Erklärung zum politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur (ABl. L 69 vom 19.3.1996, S. 4-22)

VERBUNDENES DOKUMENT

Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Común del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits (ABl. L 175 vom 10.7.1999, S. 62)

Letzte Aktualisierung: 06.03.2020