Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität

In der vorliegenden Mitteilung wird eine Strategie für ein einheitliches, gegenseitig abgestimmtes Vorgehen der Europäischen Union (EU) als Reaktion auf die instabile Lage in Drittländern vorgeschlagen. Im Mittelpunkt der Strategie steht ein besserer Einsatz der verschiedenen Instrumente, die der EU auf politischer, diplomatischer, humanitärer sowie entwicklungs- und sicherheitspolitischer Ebene zur Verfügung stehen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Oktober 2007 „Überlegungen zur Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität - Engagement für nachhaltige Entwicklung, Stabilität und Frieden in schwierigen Kontexten" [KOM(2007) 643 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Politisch instabile Verhältnisse erschweren eine nachhaltige Entwicklung. Außerdem sind sie eine Belastung für die regionale Stabilität und die weltweite Sicherheitslage. Für die Entstehung solcher Situationen kommen mehrere Faktoren in Frage, wie die strukturbedingte Schwäche der Wirtschaft, Lücken in der demokratischen Staatsführung, Umweltzerstörungen oder der Zugang zu den Bodenschätzen und natürlichen Ressourcen. In diesen Fällen ist der Staat unfähig oder unwillig, seinen Pflichten bei der Sicherung grundlegender Versorgungsleistungen, der Ressourcenbewirtschaftung, der Rechtsstaatlichkeit, der inneren Sicherheit sowie dem Schutz und der Förderung der Rechte und Freiheiten der Bürger nachzukommen.

Als wichtigster Träger für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe und durch ihre führende Rolle in welt- und sicherheitspolitischen Fragen hat die EU eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, auf instabile Situationen zu reagieren.

Zur Verhütung instabiler Situationen gibt es Frühwarn-, Analyse-, Monitoring- und Bewertungsinstrumente. Die Entwicklungszusammenarbeit und die politischen Instrumente spielen bei der Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen eine wichtige Rolle. Einerseits setzt die Entwicklungszusammenarbeit bei den tieferen Ursachen der Unsicherheit an. Hierbei muss das vorhandene Potenzial der Länderstrategiepapiere (LSP) noch besser genutzt werden. Andererseits kann der politische Dialog - unabdingbare Voraussetzung für jedes Entwicklungshilfeabkommen der EU mit Drittländern - bei der Erarbeitung nationaler Strategien helfen, um die instabilen Verhältnisse dauerhaft zu überwinden.

Damit man auf Instabilität reagieren kann, ist zu allererst eine langfristige Entwicklungszusammenarbeit insbesondere im Rahmen der Länderstrategiepapiere (LSP) erforderlich. Wo sich die Lage so weit zugespitzt hat, dass dies nicht mehr möglich ist, setzt die EU politisch und diplomatisch orientierte Instrumente ein. Und damit aus instabilen Situationen nicht noch eine Krise mit humanitären Auswirkungen entsteht, wird humanitäre Hilfe geleistet.

In einer instabilen Lage ist eine für jeden Einzelfall differenzierte Vorgehensweise, abgestimmt auf das jeweilige Land erforderlich, wobei die strategische Reaktion vorausschauend erfolgen und erste Sofortmaßnahmen die unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der gefährdetsten Bevölkerungsgruppen, lindern sollten. Außerdem sollte man so genannte „Geberwaisen" vermeiden und sich mit Hilfe des EU- Verhaltenskodexes, bei humanitären Hilfseinsätzen auch anhand der Methodik zur Bewertung vergessener Krisen um Komplementarität bemühen. Auch bedarf es einer stärkeren Koordinierung innerhalb der EU.

Das Krisenmanagement in der Zeit nach der Krise orientiert sich am strategischen Rahmen für die „ Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung" (LRRD), so dass nach dem Abzug der humanitären Hilfe und bis zum Anlaufen von Entwicklungshilfemaßnahmen Synergieeffekte entstehen können. Wie die Kommission betont, sind die Rahmenvorgaben hierfür noch verbesserungsbedürftig, insbesondere durch eine stärkere Einbeziehung von verantwortungsvoller Staatsführung, institutionenbildenden Maßnahmen und Sicherheitsfragen.

Bei ihrer Reaktion auf instabile Situationen muss die EU den Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel, d. h. der Gemeinschaftsinstrumente, der Mechanismen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und nicht zuletzt die bilaterale Hilfe der Mitgliedstaaten besser miteinander kombinieren. Hier müssen insbesondere verstärkte Synergieeffekte zwischen den bestehenden Finanzinstrumenten angestrebt werden; dazu gehören:

Für das weitere Vorgehen schlägt die Kommission folgende Schritte vor:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates über die Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität. Tagung des Rats Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 19. November 2007 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] (PDF)

8. Der Rat billigte u. a. im Namen der EU die „Prinzipien für internationales Engagement in fragilen Staaten und Situationen" und forderte die Kommission auf, bis 2009 einen Umsetzungsplan zu diesen Schlussfolgerungen vorzulegen.

Letzte Änderung: 31.01.2008