Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik

Um die Effizienz der Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU) zu steigern, schlägt die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für eine bessere Arbeitsteilung zwischen den EU-Gebern in den Entwicklungsländern vor. Der Kodex beruht auf elf Grundsätzen, die darauf abzielen, die Verwaltungsformalitäten zu reduzieren, die Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden, die Hilfe zu bündeln und die Arbeit so zu teilen, dass umfassendere, wirksamere und raschere Hilfe erbracht wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission An den Rat und das Europäische Parlament - EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik [KOM(2007) 72 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung wird ein Verhaltenskodex vorgeschlagen, mit dem die Komplementarität und die Arbeitsteilung unter den EU-Gebern (Union und Mitgliedstaaten) in den Entwicklungsländern verbessert werden soll. Der Verhaltenskodex wurde am 15. Mai 2007 vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" und von den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten angenommen. Bei dieser Gelegenheit änderte der Rat den Kommissionsvorschlag in einigen Punkten und fügte den zehn vorgeschlagenen Leitprinzipien ein elftes hinzu.

Häufig konzentrieren sich die Geber auf dieselben Länder und dieselben Sektoren. Dies führt zu hohen Verwaltungsausgaben und Transaktionskosten in den Partnerländern, zu einem diffuseren Politikdialog, zu geringerer Transparenz und einem höheren Korruptionsrisiko. Manche Länder hingegen werden von den Gebern fast vernachlässigt.

Der Verhaltenskodex legt die operationellen Prinzipien für die Komplementarität der Entwicklungszusammenarbeit fest. In Ermangelung einer international anerkannten Definition der Komplementarität definiert die Kommission letztere als „beste Arbeitsteilung zwischen verschiedenen Akteuren, um menschliche und finanzielle Ressourcen optimal zu nutzen". Dies bedeutet, dass jeder Akteur sich bei seiner Zusammenarbeit auf Bereiche konzentriert, in denen er im Vergleich zu anderen Gebern den größten Mehrwert erbringen kann.

Der Verhaltenskodex beruht auf Praktiken, die sich vor Ort bewährt haben, und wurde in Zusammenarbeit mit Experten aus den Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Er beruht auf den in der Erklärung von Paris enthaltenen Grundsätzen für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (Eigenverantwortung, Harmonisierung, Anpassung, Ergebnisorientierung und beiderseitige Verantwortlichkeit) sowie auf den ergänzenden Zielen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik und den darin hervorgehobenen Werten.

In dem Kodex werden die allgemeinen Grundsätze für die Komplementarität in der Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen. Er umfasst elf Leitprinzipien:

Die Kommission ist überzeugt, dass der Verhaltenskodex der EU die Chance bietet, eine treibende Kraft bei der Komplementarität und Arbeitsteilung im Rahmen des internationalen Prozesses der Harmonisierung und Anpassung der Entwicklungszusammenarbeit (Erklärung von Paris) zu sein.

Eine erfolgreiche Umsetzung hängt in hohem Maß von der Rolle der Delegationen der Kommission und der Vertretungen der Mitgliedstaaten in den Ländern ab. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Umsetzung eine jährliche Überprüfung einer Stichprobe von betroffenen Ländern sowie eine Anpassung des Geberatlasses vorgenommen und ein Fortschrittsbericht erstellt.

Der Verhaltenskodex beruht auf einem dynamischen Ansatz; er wird regelmäßig anhand der bisherigen Erfahrungen mit seiner Umsetzung und der beobachteten Ergebnisse überprüft.

Hintergrund

Die Förderung der Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik der EU ist kein neues Ziel. 1995 und 1999 hatte der Rat bereits Entschließungen zur Komplementarität der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten angenommen. Mit der Erklärung zur Entwicklungspolitik vom November 2000 wurde eine operationelle Komplementarität zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten angestrebt, indem Bereiche zugrunde gelegt wurden, in denen die Gemeinschaftshilfe einen Mehrwert erbringt. Dieses Konzept führte jedoch zu politischen und operationellen Schwierigkeiten. 2004 beschloss die EU, eine operationelle Strategie für die Komplementarität auszuarbeiten, die nun in Form dieser Mitteilung vorgelegt wird. Diese Verpflichtung zu einer verstärkten Komplementarität ist zu einem zentralen Element des Europäischen Konsenses und des Aktionsplans für die Wirksamkeit der Hilfe geworden.

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Letzte Änderung: 27.10.2011