Die Einlösung von Europas Zusagen hinsichtlich der Entwicklungsfinanzierung

Die Europäische Union (EU) hat bei der Verwirklichung ihrer Zusagen im Bereich der Entwicklungsfinanzierung erhebliche Forschritte erzielt. Es bedarf jedoch noch verstärkter Anstrengungen, um die weitere Zunahme des Volumens der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) zu gewährleisten, sowie einer stärkeren Anwendung der vorhandenen Instrumente, um die Wirksamkeit der Hilfe zu verbessern.

RECHTSAKT

Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. April 2007 mit dem Titel „Die Einlösung von Europas Zusagen hinsichtlich der Entwicklungsfinanzierung" [KOM(2007) 164 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Bericht ist der fünfte Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte der EU bei der Erfüllung ihrer 2002 eingegangenen und 2005 erneuerten Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungsfinanzierung. Diese Fortschritte tragen zur Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele (MDG) bei.

Die EU ist der weltweit größte Entwicklungshilfegeber, und ihr Anteil an der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) insgesamt steigt weiter. Die Ergebnisse, die die EU 2006 im ODA-Bereich erzielte, übertrafen die Erwartungen: Die Gesamtsumme der EU-ODA von 48 Mrd. EUR entspricht einem Anteil der ODA am EU-BNE (Bruttonationaleinkommen) von 0,42 %, womit das für das Jahr 2006 anvisierte Ziel von 0,36 % übertroffen wurde. Trotz dieser insgesamt sehr positiven Ergebnisse bittet die Kommission die Mitgliedstaaten, die ihr individuelles ODA-Ziel nicht erreicht haben, ihre Anstrengungen zu verstärken und fordert alle EU-Staaten dazu auf, mehr programmierbare Mittel bereitzustellen. Einige Mitgliedstaaten haben insbesondere durch Maßnahmen zum Erlass der Schulden armer Länder hohe ODA-Niveaus erreicht, aber die Kommission betont, dass Schuldenerlassmaßnahmen einmalig sind und durch eine stabilere und besser vorhersehbare Entwicklungshilfe ersetzt werden müssen.

Was die Empfänger der Hilfe betrifft, wenden die Mitgliedstaaten der EU der 15 bereits mindestens 0,15 % ihres BNE für die am wenigsten entwickelten Länder auf bzw. haben die Absicht, dieses Hilfeniveau bis zum Jahr 2010 zu erreichen. Fast die Hälfte der von der EU gewährten Hilfe ist für Afrika bestimmt. Darüber hinaus hat die EU beschlossen, dem afrikanischen Kontinent über die Hälfte der Summe vorzubehalten, um die die ODA jährlich erhöht wird.

Trotz dieser globalen Fortschritte müssen stetige Anstrengungen unternommen werden, um:

Einige Mitgliedstaaten haben innovative Finanzierungsquellen (wie die Steuer auf Flugtickets, die Internationale Fazilität für den Kauf von Medikamenten - UNITAID und die Internationale Fazilität für die Impfung von Kindern - IFFIm) zugunsten der Entwicklungsländer eingeführt. Diese neuen Instrumente stellen stabile und berechenbare Finanzierungsquellen dar, die langfristige Mittelzusagen ermöglichen. Sie können die ODA jedoch nicht ersetzen.

Was die hoch verschuldeten armen Länder betrifft, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, in den einschlägigen internationalen Foren eine verantwortliche Kreditgewährung und -aufnahme zu fördern. Diese sollte ein verbessertes Schuldenmanagement in den Entwicklungsländern und die Förderung eines Dialogs mit den neuen Kreditgebern umfassen. Die Multilaterale Entschuldungsinitiative sieht den Erlass der Schulden bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), dem Afrikanischen Entwicklungsfonds und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vor, erstreckt sich aber nicht auf die Darlehen der übrigen regionalen Entwicklungsbanken.

Was die Wirksamkeit der Hilfe betrifft, wurden die meisten der im Aktionsplan „Mehr, besser und schneller helfen " aufgeführten Ziele bereits umgesetzt bzw. werden zurzeit verwirklicht:

Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:

Im Jahr 2006 wurden Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, mit denen die Widerstandsfähigkeit der Entwicklungsländer gegenüber externen wirtschaftlichen Schocks (Preisanfälligkeit) und Naturereignissen (Katastrophen, Klimawandel, Pandemien) verstärkt werden sollte. Die Aufmerksamkeit, die ihnen von den Mitgliedstaaten geschenkt wurde, und die erzielten Fortschritte sind jedoch begrenzt. Um diese Situation zu verbessern, schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten unter anderem folgende Maßnahmen vor:

Hinsichtlich der Aufhebung der Lieferbindung ist die EU weiter fortgeschritten als die übrigen internationalen Geber. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten jedoch, weitere Maßnahmen zur vollständigen Aufhebung der Lieferbindung zu ergreifen. Im Jahr 2006 wurden die Bestimmungen der Gemeinschaftsgesetzgebung zur Aufhebung der Lieferbindung in die neuen Instrumente zur Finanzierung der Zusammenarbeit aus dem EG-Haushalt aufgenommen.

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, die EU-Koordinierung innerhalb der Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) durch Ausbau des Dialogs und des Informationsaustausches zu stärken, erkennt dabei aber die in diesem Bereich bereits erzielten Fortschritte an. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Stimme Europas innerhalb der IFI zu stärken und zugleich den Einfluss der Entwicklungsländer zu verbessern.

Die EU bestätigt ihre Unterstützung für globale öffentliche Güter (EN) und hat erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Versorgung mit prioritären öffentlichern Gütern erzielt, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit und Umwelt. Sie wird ihre Maßnahmen jedoch nicht an die Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe binden, wenngleich sie weiterhin die „verantwortliche Führungsrolle" spielt.

Hintergrund

Im Jahr 2005 hat die Kommission der Entwicklungspolitik der EU mit der Annahme eines entwicklungspolitischen Rahmens für den Zeitraum 2006-2010 neuen Schwung gegeben. Die Kommission zieht Bilanz über die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen, indem sie ein Maßnahmenpaket annimmt, das der vorliegenden und zwei anderen Mitteilungen besteht (siehe Abschnitt Verbundene Rechtsakte) besteht.

Eckdaten des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. April 2007 mit dem Titel „Von Monterrey zum Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik: die Einhaltung unserer Verpflichtungen" [KOM(2007) 158 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese politische Mitteilung führt die beiden besonderen Mitteilungen mit den Titeln „Die Einlösung von Europas Zusagen hinsichtlich der Entwicklungsfinanzierung" und „Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für Handelshilfe" ein.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. April 2007 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für Handelshilfe - Der Beitrag der Kommission" [KOM(2007) 163 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 12.09.2007