EU-Pazifik-Strategie

Diese Mitteilung enthält die erste förmlich festgelegte Strategie im Rahmen der 30-jährigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem pazifischen Raum. Sie soll den politischen Dialog stärken, die Entwicklungszusammenarbeit intensivieren und die Wirksamkeit der Hilfeleistungen verbessern. In ihr kommt die wachsende umweltpolitische, politische und ökonomische Bedeutung der Pazifikregion zum Ausdruck.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 29. Mai 2006 mit dem Titel „Die Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln - Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft“ [KOM(2006) 248 – Amtsblatt C 184 vom 8. August 2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Strategie wird in den Beziehungen zwischen der EU und dem pazifischen Raum der neuen Erklärung der EU zur Entwicklungspolitik, die im Dezember 2005 von den EU-Institutionen angenommen wurde, sowie dem 2005 überarbeiteten Abkommen von Cotonou Rechnung getragen. Mit ihr wird die EU ihren Zusagen in Bezug auf eine größere Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit mit dieser Region besser nachkommen können.

Die Strategie enthält drei Hauptvorschläge:

Mit der vorliegenden Strategie konzentriert sich die EU auf solides Umweltmanagement und Umweltschutz, als wesentlichen Faktor für den Wohlstand im Pazifikraum unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Region: Einige Inseln sind klein, abgelegen, anfällig für Naturkatastrophen und leiden unter politischer Instabilität und schwacher Staatsführung. Außerdem nimmt ihre politische und wirtschaftliche Bedeutung zu, da ihre zahlreichen natürlichen Ressourcen (Fisch, Holz, Mineralien, Öl, Gas) eine wachsende Nachfrage erfahren.

Zur Verbesserung des Dialogs zwischen der EU und dem pazifischen Raum wird vorgeschlagen, die Kontakte zu dem Pazifik-Insel-Forum als wichtigste regionale Institution für politische Fragen zu verstärken. Ferner sollte mit wichtigen AKP-Staaten des pazifischen Raums auch auf nationaler Ebene im Einklang mit dem Cotonou-Abkommen ein Dialog geführt werden.

Fokussierung der Entwicklungszusammenarbeit

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Schwerpunktbereiche: Regierungsführung, Regionalismus und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

Mit ihrem umfangreichen Erfahrungsschatz und durch eine gezielte Stärkung glaubwürdiger Institutionen leistet die EU bei der Prävention und Stabilisierung von Post-Konflikt-Situationen und beim Aufbau einer verantwortungsvollen Staatsführung konstruktive Hilfe. Sie fördert eine bessere Einhaltung der internationalen Normen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und die Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus.

Die regionale Integration ist für eine wirksame Entwicklungshilfestrategie wesentlich. Der pazifische Raum muss diesen Bereich stärken, und die EU wird soweit möglich ihren Mehrwert einbringen. Sie wird das Forumssekretariat und einschlägige Einrichtungen des Rates der regionalen Organisationen im pazifischen Raum (Council of Regional Organisations in the Pacific – CROP (EN)) – vor allem in Bezug auf Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Verwundbarkeit und verantwortungsvolle Staatführung – weiter unterstützen.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) wirkt als Katalysator für die regionale Wirtschaftskooperation und -integration, da es die pazifischen AKP-Länder dazu anhält, als Gruppe zu verhandeln, für eine Öffnung der pazifischen AKP-Länder untereinander zu sorgen und die regionalen Regierungsstrukturen zu verbessern. Zehn Prozent der aller Ausfuhren der pazifischen AKP-Staaten sind für die EU bestimmt – ein beachtlicher Anteil, wenn man die Größe dieser Länder und die geographische Entfernung zwischen Europa und dem Pazifik bedenkt. Um den Nutzen des WPA zu maximieren, werden die Programmierung und Durchführung der Entwicklungshilfe mit den Verhandlungen abgestimmt.

Als zentrales „blau-grünes“ Thema der verstärkten Zusammenarbeit schlägt die Kommission vor: die Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Unterstützung der pazifischen AKP-Staaten bei ihren Bemühungen um Bewältigung der Umweltprobleme und bei Fragen des Ressourcenmanagements. Hierbei handelt es sich um einen Bereich, in dem die EU einen deutlichen Mehrwert hat und ihren kollektiven Erfahrungs- und Wissensschatz anbieten könnte.

Die EU kann die pazifischen AKP-Staaten bei der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Meeres- und Küstenressourcen unterstützen und zwar im Rahmen von Initiativen, die die Aufrechterhaltung der Fischerei und den Schutz der biologischen Vielfalt des Meeres miteinander vereinbaren. Die neue Generation von Fischereipartnerschaftsabkommen (FPA) stellt eine neue Etappe dar, in der neben der Gewährung eines geregelten Zugangs zu den Fanggründen für Fischer aus der EU eine enge Zusammenarbeit bei der Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei und beim Schutz bzw. bei der nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen der jeweiligen Partnerländer vorsehen ist.

Um die Effizienz der EU-Entwicklungshilfe zu steigern, schlägt die Kommission eine größere Konzentration der Hilfe vor, die mit einer stärkeren regionalen Ausrichtung der Unterstützung, einer effizienteren Verwendung der länderbezogenen Mittelzuweisungen und einer Ausweitung der Budgethilfe einhergehen sollte. Die vorgeschlagene Konzentration auf die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wird die Geberkoordinierung erleichtern und Überschneidungen oder mangelnde Kohärenz zwischen den Beteiligten vermeiden helfen.

Damit das Instrument der Budgethilfe im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten des pazifischen Raums systematischer eingesetzt werden kann, soll mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ein Dialog aufgenommen werden, um Analysen, Erfahrungen und Studien auszutauschen.

Darüber hinaus wird die EU die pazifischen AKP-Staaten bei der Erfüllung folgender Voraussetzungen für die Gewährung von Budgethilfe aktiv unterstützen:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für einen Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits [KOM(2008) 858 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Europäische Union und die Pazifik-Staaten haben die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens, das den Abschluss eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) vorsieht, vereinbart.

2007 liefen die im Cotonou-Abkommen vorgesehenen handelspolitischen Schutzmaßnahmen sowie die dafür eingerichtete Ausnahmeregelung der Welthandelsorganisation (WTO) aus. Vor diesem Hintergrund soll die vorläufige Anwendung dieses Abkommens die Stabilität der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den Unterzeichnerstaaten des Pazifik sicherstellen.

Unter das WPA fällt insbesondere der Warenhandel. Das Abkommen sieht die für die Errichtung einer Freihandelszone erforderlichen Maßnahmen vor und behandelt Themen wie Zoll, Handelserleichterungen, Streitbeilegung, Beseitigung technischer Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen.

Das Abkommen sieht die Aufnahme neuer Bereiche in die Verhandlungen über ein erweitertes WPA vor. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklungszusammenarbeit und die Zusammenarbeit in den Bereichen Fischerei, Dienstleistungen und Landwirtschaft.

Letzte Änderung: 05.03.2009