Aktionsplan: mehr, besser und schneller helfen

Diese Mitteilung, zusammen mit den Mitteilungen der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Hilfe - Herausforderungen durch die Aufstockung der EU-Hilfe im Zeitraum 2006-2010" und „Stärkung der europäischen Dimension: ein gemeinsamer Rahmen für die Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere und die gemeinsame Mehrjahresprogrammierung" schließt sich an die 2005 von der EU eingegangenen Verpflichtungen an, die Entwicklungshilfe erheblich aufzustocken, ihre Wirksamkeit zu verbessern und ihre Erbringung zu beschleunigen, damit die Vorgaben im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 erreicht werden können. Die drei Mitteilungen zielen darauf ab, die Effizienz, Kohärenz und Wirkungskraft der Entwicklungshilfe der EU zu verbessern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen [KOM(2006) 87 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der in der vorliegenden Mitteilung dargelegte Aktionsplan sieht neun an einen Zeitplan gebundene Maßnahmen vor, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam durchzuführen sind. Einige Maßnahmen, wie eine genaue Kartographierung der EU-Hilfe in regionalen Geberatlanten, die Unterstützung lokaler Koordinierungsprozesse und die Einführung eines gemeinsamen Rahmens für die Planung der Hilfe, können sofort eingeleitet werden. Andere, wie die vorgeschlagenen Kofinanzierungsmechanismen für EU-Mittel, können innerhalb der nächsten vier Jahre umgesetzt werden.

Der Aktionsplan untergliedert sich in drei Teile: Der erste Teil umfasst die neun von der EU zu treffenden Maßnahmen und einen Zeitplan; der zweite Teil stellt die vier schon erarbeiteten Maßnahmen vor, die angenommen und in einigen Partnerländern sofort umgesetzt werden können; der dritte Teil beschreibt die fünf übrigen Maßnahmen, die bis 2006 auszuarbeiten und bis 2010 umzusetzen sind.

Die Verpflichtungen der EU zur besseren Wirksamkeit der Hilfe können in drei miteinander verbundene Schwerpunkte unterteilt werden:

Teil 1: Überwachung der eingegangenen Verpflichtungen

Um die Organisation und die Aufteilung der Aufgaben zu verbessern, muss der Geberatlas überarbeitet werden, da sich die Hilfe in der ersten Ausgabe des EU-Geberatlas auf bestimmte „attraktive" Länder und Sektoren unter Vernachlässigung anderer Länder und Sektoren konzentriert und zur Aufsplitterung der Tätigkeiten sowie einer wachsenden Zahl von Akteuren und kleiner Projekte geführt hat.

Hinsichtlich der EU-Rechtsvorschriften bezüglich der Entwicklung ist es sinnvoll, einen Überblick über die in allen Mitgliedstaaten gültigen Regeln zu geben. Diese Regeln werden in Kompendia zusammengestellt, um die Arbeit aller Teilnehmer zu erleichtern. Ein anderes Ziel, das langfristig unbedingt erreicht werden sollte, ist eine gemeinsame Programmplanung: Zu diesem Zweck wird innerhalb des gemeinsamen Rahmens für die mehrjährige Programmierung auf einen Mechanismus hingearbeitet, mit dem die verschiedenen sich überschneidenden Bestandteile der Systeme der Mitgliedstaaten zusammengefasst und so die Transaktionskosten bei der gemeinschaftlichen Programmplanung reduziert werden können.

Die im Jahr 2005 angenommene Erklärung über die Entwicklungspolitik (der „Europäische Konsens") und die EU-Strategie für Afrika sehen eine bessere Aufgabenteilung vor, um die Komplementarität und die Wirksamkeit der Hilfe zu verstärken sowie die Anzahl der gemeinsamen Maßnahmen zu erhöhen, indem die Kofinanzierung stärker genutzt wird und der Beitrag und Einfluss der EU erhöht werden.

Teil 2: Sofortmaßnahmen

Die vier Ziele, die ab 2006 verwirklicht werden könnten, betreffen den Geberatlas, die Überwachung des Prozesses zwischen der EU und dem OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC), den Fahrplan und den gemeinsamen Rahmen für die mehrjährige Programmierung.

Die Überarbeitung des EU-Geberatlas II wird die regionale Dimension stärken, wobei die Kartographierung der Hilfe auf Ebene der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung aller aktiven Geber in jedem Land erfolgt. Was die Überwachung anbelangt, so sollte sie die in Paris beschlossenen internationalen Ziele und die konkreten operationellen Ziele der Union, die ab 2006 mit Hilfe eines Jahresberichts zu den Folgemaßnahmen nach Monterrey kontrolliert werden, betreffen.

Die Anwendung des Fahrplans muss verbessert werden und die Zuständigkeiten für die Kontrolle sollten gestärkt und aufgeteilt werden. Bis 2006 sollten die Zuständigkeiten festgelegt sein und bis 2010 alle Ziele erreicht werden. Der gemeinsame Programmplanungsrahmen sollte bis zum zweiten Halbjahr 2006 angenommen und pragmatisch, schrittweise und realistisch angewendet werden. Er muss in den Ländern, in denen es schon eine gemeinsame Hilfsstrategie der Geber gibt (Tansania, Uganda und Sambia) eingeführt werden und auf die übrigen AKP-Staaten ausgedehnt werden, sowie bis 2010 auf alle Unterzeichnerstaaten der Erklärung von Paris.

Teil 3: Umsetzung der Agenda

Die fünf Ziele, die bis Ende 2006 ausgearbeitet werden müssen, betreffen die operative Komplementarität, die Entwicklung gemeinsamer Tätigkeiten mit einer Kofinanzierungsrolle der EG, die Stärkung der EU-Vision, die gemeinsamen lokalen Instrumente sowie die Kompendia der Gemeinschaftsregeln zur Entwicklungshilfe.

Die pragmatischen operativen Grundsätze für die Komplementarität der Aufgaben sollten bis Ende 2006 beschlossen werden. Sie könnten vor Ort zusammen mit den zukünftigen regionalen Kapiteln des überarbeiteten Geberatlas angewandt werden. Außerdem muss eine Revision der Gemeinschaftsregeln, die die Kofinanzierung behindern, durchgeführt werden, damit bis 2008 ein strukturierter Kofinanzierungsmechanismus für die Mittel der EG entwickelt werden kann.

Um die EU-Vision zu stärken, müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden: Der Aufbau eines Netzes, das die Forschungszentren für Entwicklung vereint; die Einführung der Europäischen Entwicklungstage; die Erstellung eines europäischen Fortbildungsplanes, der alle Ausbildungsprogramme für die in der Entwicklungshilfe tätigen Personen erfasst usw. Schließlich sollten die Kompendia der EU-Programmplanungsregeln, die EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge, die EU-Vorschriften und Grundsätze bezüglich NRO und der Entwicklungshilfe bis Ende 2006 fertig gestellt sein und 2008 überarbeitet werden. Dabei werden die zwischenzeitlichen vorgenommenen Harmonisierungen der Regelungen berücksichtigt.

Letzte Änderung: 31.08.2006