Aktionsprogramm zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose (2007-2011)

Im Rahmen dieses Programms schlägt die Kommission zum einen gemeinsame Maßnahmen der Europäischen Union zur Unterstützung von Programmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose vor, bei denen die Entwicklungsländer und die Länder mit geringem Einkommen eine Führungsrolle übernehmen, und zum anderen Maßnahmen auf globaler Ebene in ausgewählten Bereichen, in denen durch das Handeln der Europäischen Union ein Mehrwert erzielt wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Europäisches Aktionsprogramm zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria and Tuberkulose durch Außenmaßnahmen (2007-2011) [KOM(2005) 179 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem vorliegenden Aktionsprogramm möchte die Kommission die aktuelle Finanzierungslücke schließen und das Milleniums-Entwicklungsziel 6, das heißt die Bekämpfung von HIV/AIDS und anderen Krankheiten, verwirklichen. Da die Finanzmittel zur Bekämpfung von AIDS, Malaria und Tuberkulose nach wie vor unzureichend sind, unterstützt die Europäische Union (EU) verstärkt Maßnahmen, die die besten Ergebnisse versprechen.

Die EU verpflichtet sich zu einem intensiveren politischen Dialog über Menschenrechte, reproduktive und sexuelle Gesundheit und damit verbundene Rechte sowie über Bedürfnisse von Waisen und schutzbedürftigen Kindern. Sie betont ebenso die Notwendigkeit, besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen - wie etwa Drogenabhängigen, Inhaftierten, alten Menschen, Menschen mit Behinderung, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen - zu helfen.

Die EU wird den Austausch von Fachwissen fördern, um im politischen Dialog und in Sachfragen eine konstruktive Rolle übernehmen zu können, insbesondere bei der Überprüfung der Armutsbekämpfungsstrategien (Poverty Reduction Strategy Paper - PRSP), in der sektorbezogenen Politik und im Rahmen der länderbezogenen Koordinierungsplattformen (Country Coordinating Mechanisms - CCMs) des Globalen Fonds.

Den Delegationen und Dienststellen, die sich im Rahmen ihrer Arbeitsplatzpolitik für die Prävention von Krankheiten einsetzen, wird die Kommission ein „Toolkit" an die Hand geben.

Die EU wird eine Übersicht über die Ressourcen im Bereich der technischen Hilfe (TH) erstellen, die für die einzelnen Länder zur Verfügung stehen, und auf dieser Basis einen Plan für eine gemeinsame Nutzung der TH-Ressourcen entwickeln, der zugleich einen Verhaltenskodex für gemeinsame Maßnahmen umfasst. Bis 2006 wird die Europäische Kommission ein Strategiepapier zu den Humanressourcen im allgemeinen Kontext des Gesundheitswesens vorlegen, das bei der Ausarbeitung spezifischer Maßnahmen und bei der Durchführung des Aktionsprogramms hilfreich sein wird. Im Rahmen dieser Strategie sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: von der Annahme eines Europäischen Ethikkodex für Personaleinstellungen über die Ausarbeitung nationaler Humanressourcenpläne bis hin zur Ausarbeitung einer Erklärung zur globalen Solidarität.

Die Kommission möchte über die „Partnerschaft der europäischen Länder und Entwicklungsländer zur Durchführung klinischer Studien" („European and Developing Countries Clinical Trials Partnership" - EDCTP) den Aufbau von Kapazitäten für die klinische Forschung fördern. Dies soll durch Anstrengungen in den folgenden Bereichen erfolgen: Verbesserung der lokalen oder regionalen Gesundheitsdienste an Einrichtungen für klinische Studien, Stärkung der Humanressourcen, Bau neuer Infrastrukturen wie z. B. Krankenstationen und Gewährleistung des Zugangs der Bevölkerung zur medizinischen Versorgung während der Durchführung klinischer Studien.

Die EU wird die betreffenden Länder dabei unterstützen, eine wirtschaftliche und effiziente Beschaffungspolitik und entsprechenden Vergabeverfahren für Arzneimittel und einschlägige Produkte auszuarbeiten, wie z. B. für Kondome, insektizidbehandelte Moskitonetze und antiretrovirale Medikamente. Diese Maßnahmen werden von einer Aufklärungskampagne begleitet, die Schulen für die Kinder sicherer machen soll, insbesondere für Mädchen, damit ein besserer Schutz vor Vergewaltigung, Schwangerschaft und Ansteckung mit HIV/AIDS oder anderen sexuell übertragbaren Krankheiten gewährleistet ist.

In humanitären Notsituationen und bei lang anhaltenden Krisen wird das Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO) sich ebenfalls darum bemühen, die Ausbreitung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria zu verringern. ECHO führt darüber hinaus Sensibilisierungs-, Informations- und Ausbildungsmaßnahmen durch und stellt Präventionsmaterial für die humanitären Helfer bereit, um so die Sterblichkeitsraten und das mit den Krankheiten verbundene Elend zu verringern.

Die Europäische Kommission schlägt eine Reihe konkreter und kostengünstiger Maßnahmen vor, von denen rasche Erfolge zu erwarten sind, wie etwa:

Zusammen mit internationalen Partnern wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission sowohl auf regionaler als auch auf globaler Ebene Maßnahmen gegen diese Krankheiten ergreifen.

Mit diesem Aktionsprogramm sollen die regionalen Netze verstärkt werden, um so den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Medikamenten zu erleichtern, Regulierungskapazitäten zu verbessern, Humanressourcen im Gesundheitssektor aufzustocken und Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Instrumente zu intensivieren.

Die Kommission wird die Umsetzung der Ergebnisse der Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union überwachen. Sie befürwortet auch die Preistransparenz im Bereich der Arzneimittel und Produkte, die zur Bekämpfung dieser Krankheiten eingesetzt werden, und wird die betreffenden Länder auffordern, die Preise von Erzeugnissen zu veröffentlichen, die im Rahmen von durch die Kommission oder den Globalen Fonds finanzierten Länderprogrammen erworben wurden. Diese Preisinformationen werden auf der Website der Kommission veröffentlicht. Auf diesem Wege können die Preise verglichen und die Auswirkungen der Aufhebung der Lieferbindung im Rahmen der Hilfeleistungen überwacht werden.

Die Europäische Kommission wird wissenschaftliche Unterstützung leisten und spezifische Leitlinien zu wichtigen Arzneimitteln zur Verfügung stellen, um so die Kapazitäten nationaler und regionaler Stellen zu stärken, die wissenschaftliche Aufgaben und Regulierungsaufgaben im Zusammenhang mit der Beurteilung von Arzneimitteln und der Erteilung von Marktzulassungen wahrnehmen.

Die Europäische Kommission wird die Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Instrumente und Maßnahmen unterstützen, die auf eine beschleunigte Entwicklung von neuen Impfstoffen, Arzneimitteln, Mikrobiziden sowie in einem ressourcenarmen Umfeld einsetzbaren Diagnoseinstrumenten abzielen. Sie wird die Forschungszusammenarbeit zwischen den Organen der Länder, in denen diese Infektionskrankheiten endemisch auftreten, und den europäischen Partnern fördern.

Zur Bewältigung des Fachkräftemangels wird die EU eine Reihe innovativer Maßnahmen unterstützen. Ziel sollte es sein, den Fachkräften im Gesundheitswesen verstärkt Anreize zu bieten, in den unterversorgten Entwicklungsländern und -regionen zu arbeiten bzw. dorthin zurückzukehren. Im Rahmen dieser Maßnahmen sollen auch die Forschungsmöglichkeiten verbessert und der „Brain-Drain" gestoppt werden.

Die Europäische Kommission wird eine Reihe ausgewählter öffentlich-privater Partnerschaften und globaler Initiativen unterstützen. Im Rahmen eines Stakeholder-Forums wird sie eine Vielzahl an Partnern konsultieren. In dem Forum werden auch direkt von diesen drei Krankheiten betroffene Menschen vertreten sein, die so im auf globaler Ebene geführten Politikdialog ihre Interessen besser vertreten können.

Die Kommission wird auch den Einsatz der globalen Partner bewerten und dabei insbesondere auf folgende Kriterien achten: Fachwissen, Präsenz in zahlreichen Ländern und Vorhandensein wichtiger Ressourcen, Vorteile für die Union im Verhältnis zu ihren Aufwendungen, Vorteile für die Partner der Kommission.

Weitere äußerst wichtige Partner der Kommission sind die WHO und UNAIDS, die über die Initiativen „Roll Back Malaria" und „Stop TB" auch über das nötige krankheitsspezifische Fachwissen verfügen. Außerdem strebt die Kommission eine enge Zusammenarbeit an mit dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), mit der ILO sowie mit UNICEF.

Auf globaler Ebene kann die Europäische Kommission im Rahmen eines förmlichen Mandats tätig werden und gegenüber nicht zur EU gehörenden Ländern als glaubwürdiger Dialogpartner auftreten. Sowohl im UN- als auch im G-8-Kontext muss sie eine enge Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten aufrechterhalten.

Auf Länderebene wird im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten die Umsetzung spezifischer Maßnahmen vorangetrieben werden. Die Kommission wird das Monitoring der Maßnahmen im Rahmen der jährlichen Überprüfungen und der Halbzeitüberprüfungen der länderspezifischen Instrumente und des Siebten Rahmenprogramms und über die Monitoring- und Evaluierungsmechanismen des Globalen Fonds gewährleisten. 2008 und 2010 wird die Kommission dem Parlament und dem Rat einen umfassenden Fortschrittsbericht über Umsetzung, Ergebnisse und Auswirkungen des Aktionsprogramms vorlegen.

Die Mittelzuweisungen aus dem Haushalt für im Rahmen dieses Aktionsprogramms vorgeschlagene Maßnahmen werden in der nächsten Finanziellen Vorrauschau festgelegt werden.

Letzte Änderung: 05.07.2011