Allgemeine und berufliche Bildung zur Armutsbekämpfung

Die Mitteilung weist auf die zentrale Bedeutung der Allgemeinen und beruflichen Bildung für die Armutsbekämpfung und die Entwicklung hin und stellt einen allgemeinen Rahmen für die Ziele, Prioritäten und Vorgehensweisen der Europäischen Gemeinschaft vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 6. März 2002 an den Rat und das Europäische Parlament über die Rolle der Allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Armutsminderung in den Entwicklungsländern [KOM(2002) 116 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Allgemeine und berufliche Bildung spielen bei Armutsbekämpfung und Entwicklungshilfe eine wichtige Rolle.

Prioritäten

2. Die Kommission hat für die Gemeinschaft folgende drei Prioritäten formuliert:

Obwohl der Grundbildung besondere Bedeutung zukommt, ist auch auf eine ausgeglichene Entwicklung der Bildung - d. h. die Verbesserung der Bildungssysteme auf allen Ebenen - zu achten.

Priorität 1: Grundbildung

3. Zur Entwicklung der Grundbildung sind folgende neun Ziele anzustreben:

Priorität 2 : berufliche Bildung

4. Die berufliche Bildung muss unter Berücksichtigung des Ausbildungsbedarfs gefördert werden. Folgende Maßnahmen sind besonders wichtig:

Priorität 3 : Hochschulbildung 5. Die Hochschulbildung muss gefördert werden, um in den Ländern eine gute Lehrerausbildung und den Aufbau der Institutionen zu gewährleisten. Dies kann erreicht werden durch:

Umsetzung

6. Zur Umsetzung der beschriebenen Prioritäten sind beträchtliche Investitionen der Entwicklungsländer und der Europäischen Union erforderlich. Die europäische Gemeinschaft stellt im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung über makroökonomische Unterstützung und Haushaltsstützung sowie über den sektorbezogenen Ansatz finanzielle Mittel zur Verfügung. Alle Geber sollten effizient zusammenarbeiten und ihre Unterstützung koordinieren. Nach Auffassung der Kommission ist es außerdem von entscheidender Bedeutung, dass die Bevölkerung der Entwicklungsländer und insbesondere die ärmsten und am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen Eigenverantwortung für die Umsetzung der Ziele und Strategien in diesem Bereich übernehmen.

Die Kommission hält folgende strategische Ansätze zur Umsetzung der Prioritäten für geeignet:

Im Anhang stellt die Kommission einen Gemeinsamen Rahmen für die Zusammenarbeit im Hochschulbereich, einen Verhaltenskodex für finanzierende Stellen im Bildungsbereich und einige Monitoring-Indikatoren vor.

Hintergrund

9. Allgemeine und berufliche Bildung spielen bei Armutsbekämpfung und Entwicklungshilfe eine wichtige Rolle. Auf internationaler Ebene hat es bereits verschiedene Initiativen zu diesem Thema gegeben. So wurde im April 2000 auf dem Dakar-Forum (EN) (FR) [„Bildung für alle" (EN) (FR)] das Engagement der internationalen Gemeinschaft in diesem Bereich bekräftigt und ausgeweitet. Die Entwicklungsziele der Millenniums-Erklärung unterstreichen die Bedeutung der Bildung für Mädchen und der Grundbildung.

Die Europäische Union räumte in ihrer Erklärung vom November 2000 über die Entwicklungspolitik dem besseren Zugang zu sozialen Diensten wie der Bildung Vorrang ein.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss: Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele - Der Beitrag der Europäischen Union [KOM(2005) 132 endg./2 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 09.02.2006