Fairer Handel

Einleitung des Prozesses der Ausarbeitung des Standpunkts der Gemeinschaft zum fairen Handel.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat über „fairen Handel" vom 29. November 1999 [KOM (99) 619 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Die Förderung des fairen Handels ist Teil der umfassenderen Ziele der Gemeinschaft in den Bereichen Entwicklung und Zusammenarbeit wie z. B. Bekämpfung der Armut, wirtschaftliche und soziale Entwicklung und insbesondere die allmähliche Einbeziehung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.

Handel ist für die Schaffung von Wohlstand - und damit auch für die Entwicklung - von entscheidender Bedeutung. Die vorliegende Mitteilung ist die erste Stufe der Ausarbeitung des Standpunkts der Gemeinschaft in dieser Frage.

Begriffsbestimmung

Der Begriff „fairer Handel" wird für Handelsgeschäfte verwendet, die die wirtschaftliche Stellung von Kleinbetrieben stärken, damit diese in der Weltwirtschaft nicht an den Rand gedrängt werden. Er betrifft zumeist Entwicklungsländer und strebt insbesondere Folgendes an:

Diese Strategie zielt auf die langfristige Entwicklung ab. Die Teilnahme der Anbieter und Verbraucher an den Initiativen zur Förderung des fairen Handels geschieht auf freiwilliger Basis.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Begriffe „fairer Handel" und „ethisches Wirtschaften" nicht austauschbar sind. Der Begriff „ethisches Wirtschaften" bezieht sich in erster Linie auf die Arbeitsbedingungen der in den Ländern ansässigen Unternehmen (z. B. Einhaltung eines Verhaltenskodex).

Fairer Handel in der Praxis

Die Bereitstellung von Waren aus fairem Handel für die Verbraucher erfolgt zumeist in Privatinitiative. Der faire Handel hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.

Die traditionelle Bewegung zur Förderung des fairen Handels Der Gedanke des fairen Handels entstand im Umfeld der Nichtregierungsorganisationen (NGO). Die zugrunde liegende Philosophie beruht auf feststehenden Grundsätzen und wurde zunächst von speziellen Handelsorganisationen angewandt, die zumeist von Kirchen, wohltätigen Einrichtungen o. ä. gegründet worden waren. Diese Handelsorganisationen wirken auf allen Stufen der Wertschöpfungskette (Standort, Erzeugung usw.) mit, und häufig werden die Erträge wieder in Entwicklungshilfeprojekte investiert. Die auf diese Weise produzierten Waren sind nicht immer besonders gekennzeichnet.

Initiativen zur Kennzeichnung von Waren aus fairem Handel Seit Ende der 80er Jahre beteiligen sich zunehmend auch herkömmliche Handelsunternehmen (wie z. B. Supermärkte) an Initiativen für den fairen Handel, wobei die Erzeugnisse nach den handelsüblichen Regeln vermarktet werden.

Aus diesem Grunde wurden Kennzeichnungssysteme eingeführt, die die Echtheit dieser Erzeugnisse gewährleisten sollten. Inzwischen wurden verschiedene Siegel für den fairen Handel eingeführt (so etwa das „Fair-Trade-Mark" im englischsprachigen Raum), die jeweils von einer Zertifizierungsstelle vergeben werden. Diese prüft auf allen Stufen des Produktionprozesses, ob die Grundsätze für fairen Handel eingehalten werden. Außerdem legen die Zertifizierungsstellen die Kriterien fest, die erfüllt sein müssen, damit ein Erzeugnis das jeweils vergebene Siegel führen darf. Dachorganisation für diese Zertifizierungsstellen ist die Fair Trade Labelling Organisations International (FLO), die diese Siegel innerhalb der EU und international harmonisiert.

Die Erzeuger und Importeure, die nachweisen können, dass sie die Kriterien für den fairen Handel einhalten, werden in entsprechende internationale Register eingetragen. Finanziert werden die Programme für die Vergabe der Siegel von den Gebühren, die die Importeure für die Eintragung entrichten müssen, und den Beiträgen, die bei den Händlern erhoben werden. Sie richten sich jeweils nach dem Umsatz und den verkauften Mengen.

Die Europäische Union und der faire Handel

Der Anteil der Waren aus fairem Handel am Gesamtverbrauch ist in Europa relativ hoch. 1997 wurde mit diesen Waren in der EU ein Umsatz von schätzungsweise 200 bis 250 Mio. EUR erzielt. 11% aller europäischen Bürger kaufen diese Waren, und in Umfragen wird die große Nachfrage bestätigt.

Die EU hat bereits Initiativen für den fairen Handel unternommen, etwa durch Entschließungen des Europäischen Parlaments oder die Finanzierung von NGO, Zertifizierungsstellen oder Projekten in Entwicklungsländern. Die Grundsätze des fairen Handels finden auch in zahlreichen Rechtsvorschriften ihren Niederschlag, etwa bei den allgemeinen Präferenzregelungen der EU. Einige dieser Verordnungen zum Außenhandel begünstigen Waren aus fairem Handel, indem sie diesen den Zugang zum Binnenmarkt erleichtern.

Die internationale Gemeinschaft

Die internationale Gemeinschaft hat die große Bedeutung anerkannt, die dem fairen Handel bei der Entwicklung der ärmsten Länder zukommt. So vertritt die Welthandelsorganisation (WTO) den Standpunkt, dass Initiativen in diesem Bereich kein Hindernis für die Liberalisierung der Märkte bedeuten, weil sie keine Einfuhrbeschränkungen oder sonstige Form des Protektionismus darstellen und daher mit den allgemeinen Grundsätzen des Welthandels vereinbar sind.

Bemerkungen

Die Kommission hat einige Probleme festgestellt, die gelöst werden müssen, damit die Initiativen zur Förderung des fairen Handels auch weiterhin erfolgreich wirken können: So muss dafür gesorgt werden, dass die Akteure der verschiedenen Ebenen ihre Strategien besser aufeinander abstimmen, außerdem muss eine Legaldefinition des Begriffs und der ihm zugrunde liegenden Kriterien gefunden werden. Ferner müssten Überwachung, Prüfung und Kontrolle der Waren, die diese Bezeichnung führen, verbessert werden, damit der Verbraucher sicher sein kann, tatsächlich Waren aus fairem Handel zu erwerben. Ebenso müssen die Verbraucher für den fairen Handel sensibilisiert werden, und schließlich muss der Dialog mit diesen Initiativen - etwa durch Schaffung einer institutionellen Plattform - fortgeführt werden.

Letzte Änderung: 22.04.2008