Gesundheit: Aktionsprogramm für eine beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose (2001-2006)

Die Europäische Union erarbeitet ein Aktionsprogramm mit dem Ziel, die Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten, HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose, in den Entwicklungsländern voranzutreiben. Mit dem Aktionsprogramm werden drei grundlegende Ziele verfolgt: die Effizienz der bestehenden Initiativen zu verbessern, die wichtigsten Arzneimittel bezahlbarer zu machen und die Erforschung und Entwicklung globaler Kollektivgüter für die Bekämpfung dieser Krankheiten zu verstärken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2001 an den Rat und das Europäische Parlament. Aktionsprogramm: Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung [KOM(2001)96 endg. Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Das vorliegende Aktionsprogramm schafft den politischen Rahmen, der in der Mitteilung der Kommission vom September 2000, die sich ebenfalls auf die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten bezog, vorgestellt wurde. Es zielt darauf ab, den Kampf gegen die drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten (HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose) voranzutreiben, an denen jährlich 5 Millionen Menschen insbesondere in den Entwicklungsländern sterben, und die die Entwicklung in hohem Maße bremsen. Das Aktionsprogramm orientiert sich an der in der vorherigen Mitteilung vorgestellten Politik und setzt sich dieselben grundlegenden Ziele: die Effizienz der bestehenden Initiativen zu verbessern, die wichtigsten Arzneimittel bezahlbarer zu machen und die Erforschung und Entwicklung globaler Kollektivgüter für die Bekämpfung dieser Krankheiten zu verstärken.

OPTIMIERUNG DER WIRKSAMKEIT BESTEHENDER INITIATIVEN

Optimierung der Wirksamkeit von Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, AIDS und Bevölkerung, die auf die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten und die Armutslinderung abzielen

Die Kommission ist der Auffassung, dass den Aktionen im Bereich Gesundheit, AIDS und Bevölkerung im Gesamthaushalt der Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2000-2006 Priorität eingeräumt werden muss. Hinsichtlich der Finanzhilfen ist eine Reform der Verwaltung der Hilfe notwendig, um eine raschere Auszahlung der Mittel zu ermöglichen. Es ist darüber hinaus zu prüfen, inwieweit gebundene, aber nicht ausgegebene Mittel im Rahmen der Länderprogramme neu zugewiesen und inwieweit die Mittel der Länder in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und andere regionale Ressourcen genutzt werden können.

Die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen wird erneut unterstrichen. Die Kommission strebt den Abschluss von Abkommen mit zahlreichen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie mit den Mitgliedstaaten an, damit die notwendige technische und normative Unterstützung zur Ermittlung und Programmierung von Ländermaßnahmen geleistet werden kann.

Verbesserung der Arzneimittelpolitik und Ausbau der Kapazitäten

Diese Maßnahme wird über eine nationale und regionale Zusammenarbeit, den Ausbau der Kapazitäten und über finanzielle Hilfen eingeleitet. Die Bemühungen konzentrieren sich auf praktische Aspekte wie Haushaltsausführung, Käufe usw. Die Kommission unterstützt vor allem den Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Qualitätskontrolle, insbesondere in Bezug auf die lokale Herstellung und den Einsatz von Generika.

Die Kommission strebt eine Beschleunigung bei der Registrierung und Handelszulassung der wichtigsten Arzneimittel in den Entwicklungsländern auf der Grundlage der in den Industrieländern angewandten Systeme an, insbesondere über bereits bestehende Programme zu den wichtigsten Arzneimitteln.

Darüber hinaus möchte sie eine engere Zusammenarbeit zwischen den Arzneimittelsektoren in den Industrieländern und in den Entwicklungsländern anregen und ermutigt in diesem Zusammenhang die Hersteller von Generika und die Forschungslabore dazu, Lizenzabkommen zu schließen und sich an gemeinsamen Initiativen mit den Partnern in den Entwicklungsländern zu beteiligen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass diese Aktivitäten von angemessenen Schutzmaßnahmen begleitet werden, insbesondere hinsichtlich der Rechte an geistigem Eigentum.

Einführung einer Preisstaffelung für die wichtigsten Arzneimittel

Differenzierte Preise: Der hohe Preis der wichtigsten Arzneimittel stellt ein enormes Hindernis für den Fortschritt in diesem Bereich in den Entwicklungsländern dar. Ein internationales System mit differenzierten Preisen, das die Bereitstellung der Arzneimittel zu niedrigeren Preisen in den ärmsten Entwicklungsländern erlaubt, ist für den Erfolg im Kampf gegen die drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten von wesentlicher Bedeutung. Ein solches System sollte in Abstimmung mit allen Akteuren auf internationaler Ebene aufgebaut werden: mit den Regierungen, dem privaten Sektor (insbesondere der Arzneimittelindustrie) und den NRO. Es müsste darüber hinaus durch effiziente Schutzmaßnahmen begleitet werden, die eine Abzweigung dieser Arzneimittel in andere Länder als die ärmsten Entwicklungsländer verhindern (zum Beispiel durch technische Maßnahmen wie Etikettierung und unterschiedliche Handelsbezeichnungen).

Zölle und Steuern: Hohe Arzneimittelpreise sind auch auf andere Faktoren zurückzuführen wie etwa Zölle, Einfuhrsteuern, Vertriebsgebühren, örtliche Registrierungsgebühren usw. Die Auswirkung dieser Faktoren wird noch untersucht, aber die einführenden Länder (besonders die Entwicklungsländer selbst) sollten, soweit es angemessen erscheint, angeregt werden, sie zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen.

Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum: Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem geistigen Eigentum und der öffentlichen Gesundheit, da die Arzneimittel durch Patente geschützt sind und ihre Herstellung ohne Genehmigung untersagt ist. Die Kommission schlägt vor, die der WTO (Welthandelsorganisation) angehörenden Entwicklungsländer bei der Durchführung des TRIPS-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum zu unterstützen, wodurch der Verkauf von wichtigen Arzneimitteln bei gleichzeitigem Schutz der Hersteller erleichtert wird. Hier ist anzumerken, dass das Abkommen einen gewissen Ermessensspielraum bietet. Unter bestimmten Umständen können Zwangslizenzen erteilt werden, insbesondere bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Forschung und Entwicklung

Ausbau und stärkere Unterstützung der Forschung und Entwicklung auf Gemeinschaftsebene: Die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten in den Entwicklungsländern gewinnt im Rahmen der Forschungsinitiativen der Kommission ständig an Bedeutung. Die Kommission beabsichtigt, in ihrem 5. Rahmenprogramm für Forschung 130 Millionen Euro für die Forschung im Bereich der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten bereitzustellen. Darüber hinaus ist eine neue umfassende Initiative zur Unterstützung und Beschleunigung der klinischen Forschung und neuer Maßnahmen vorgesehen. Derzeit erarbeitet die Kommission eine Mitteilung über eine europäische Forschungsstrategie, die auf globale Kollektivgüter angewandt werden soll, die mit der Bekämpfung der drei wichtigsten Krankheiten in Zusammenhang stehen. Die Hilfe der Kommission zielt vor allem darauf ab, die Grundlagenforschung und strategische Forschung stärker zu fördern, die Koordination auf europäischer und internationaler Ebene zu verstärken und eine europäische Plattform für klinische Versuche einzurichten.

Ausbau der Kapazitäten in den Entwicklungsländern: Die Entwicklungsländer sollen sich an allen Phasen des Forschungsprozesses beteiligen. Zur Erzielung nachhaltiger Ergebnisse sieht die Gemeinschaft einen Beitrag zur beruflichen Ausbildung und zur Verbesserung des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands der Forscher in den Entwicklungsländern vor. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft bei spezifischen Studien geben.

Anreize für die Entwicklung globaler Kollektivgüter: Es handelt sich insbesondere um Maßnahmen, die darauf abzielen, private Geldgeber zur Finanzierung von Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung sowie zur Erarbeitung von Regulierungsvorschriften für neue Produkte anzuregen. Die Gemeinschaft wird ebenfalls die Arbeiten des "EC AIDS Vaccine Team" fortführen.

Teilnahme an internationalen Partnerschaften: Im Rahmen der engen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sollte eine Reform der internationalen Finanzstrukturen angeregt werden, um eine bessere Verfügbarkeit und die Entwicklung spezifischer globaler Kollektivgüter zu begünstigen. Neben der Stärkung bestehender Partnerschaften insbesondere mit den UN-Organisationen und der WHO sollte eine noch engere Zusammenarbeit mit den USA und Japan angestrebt werden.

INSTRUMENTE

Welches Instrument jeweils eingesetzt wird, hängt von der Interventionsstufe ab. Die wichtigsten Instrumente sind folgende:

Hinzu kommen Mittel aus dem privaten Sektor und von anderen Partnern.

Die Kommission muss spezifische und effiziente Finanzierungsinstrumente für Investitionen in internationale Initiativen entwickeln. Das momentane Finanzierungssystem, das von themenbezogenen Haushaltslinien ausgeht, ist wenig effizient.

Darüber hinaus wird die Schaffung eines institutionellen Rahmens zur Vereinfachung des politischen Dialogs zu diesem Thema dringend empfohlen.

KONTEXT

Das Programm entspricht den allgemeinen entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinschaft, wobei die Armutslinderung und die Förderung der Bereiche Gesundheit, AIDS und Bevölkerung im Vordergrund stehen. In diesem Sinne muss das Programm die Grundsätze für die Förderung von Aktionen befolgen, die unter anderem eine kontext- und umweltspezifische Herangehensweise und die Einbeziehung unterschiedlicher Akteure vor Ort fordern.

Die Interdependenz dieser drei Ziele erfordert eine kohärente, kollektive und gleichzeitige Aktion auf allen Ebenen. Die Fortschritte werden auf zwei Ebenen verfolgt: im Rahmen einer globalen Kontrolle in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern und gemeinschaftsintern bei Direktmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft.

Letzte Änderung: 31.05.2006