Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft

Ziel dieser Erklärung ist die Festlegung einer klaren und schlüssigen Politik der Europäischen Gemeinschaft für die Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen, um eine möglichst hohen Mehrwert der Gemeinschaft in diesem Bereich zu erzielen, Qualität und Wirkung ihrer Maßnahmen zu steigern und auf die weltweiten Herausforderungen einzugehen.

RECHTSAKT

Erklärung des Rates und der Kommission vom 20. November 2000 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission vom 26. April 2000 an den Rat und das Europäische Parlament zum gleichen Thema.

ZUSAMMENFASSUNG

1. Kontext

Entscheidender als je zuvor stellt sich heute weiterhin die Frage der Entwicklung. In den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien leben noch immer mehr als 40 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze.

Die Europäische Union bringt die Hälfte der öffentlichen Hilfe für die Entwicklungsländer auf und ist für viele dieser Länder der wichtigste Handelspartner. Die Zahl ihrer Partner draußen in der Welt hat sich vervielfacht, neue Instrumente sind geschaffen und mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet worden, weshalb es nun noch notwendiger scheint, eine klare und kohärente Strategie festzulegen, die sich in den Rahmen der Bemühungen um eine Koordinierung auf internationaler Ebene einfügt.

Die Erklärung schließt sich an die Mitteilung der Kommission von April 2000 an, die den Ausgangspunkt für einen Erneuerungsprozess darstellt. In dieser Erklärung wird die endgültige Strategie aufgestellt, die vom Rat und der Kommission dann gemeinsam verabschiedet wird.

Ferner fügt sie sich in das Bemühen um wirksamere Maßnahmen der Union im Außenbereich ein.

2. Grundsätze und Ziele

Grundprinzip Der Rat und die Kommission geben ihrem Willen Ausdruck, die Solidarität der Gemeinschaft mit diesen Ländern im Rahmen einer die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung wahrenden Partnerschaft zu bekräftigen.

Hauptziel

Wichtigstes Ziel der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft ist die Minderung und letztendlich die Beseitigung der Armut.

Armut, die stets auch eine potentielle Gefährdung beinhaltet, hat viele Ursachen. Die Gemeinschaft ist deshalb entschlossen, Strategien zur Eindämmung der Armut zu unterstützen, die diese verschiedenen Dimensionen einbeziehen und sich auf eine Analyse der jedem Entwicklungsland eigenen Zwänge und Möglichkeiten stützen. Diese Strategien müssen einen Beitrag leisten zur Stärkung der Demokratie, zur Festigung des Friedens und zur Verhütung von Konflikten, zu einer schrittweisen Integration in die Weltwirtschaft, zu einer stärkeren Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Aspekte im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen und zur Verbesserung der Fähigkeiten der öffentlichen und privaten Akteure.

Die für die Entwicklungshilfe verfügbaren Mittel werden unter Berücksichtigung dessen aufgeteilt, wie sie sich auf die Minderung der Armut auswirken. Den am wenigsten entwickelten Ländern muss daher vorrangig Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Vorrangige Rolle der Entwicklungsländer Die Eigenverantwortung der Partnerländer bei ihrer jeweiligen Strategie ist der Schlüssel zum Erfolg der entwicklungspolitischen Maßnahmen. Im Hinblick darauf ist die Beteiligung aller Segmente der Gesellschaft zu fördern und dem politischen Dialog mit den Partnerländern maßgebende Bedeutung beizumessen.

3. Stärkere Konzentration der Aktivitäten der Gemeinschaft

Es geht darum, die Aktivitäten der Gemeinschaft auf die folgenden sechs Schlüsselbereiche zu konzentrieren:

Horizontale Aspekte

Die horizontalen Anliegen müssen in alle Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden. Angesagt ist die Förderung der folgenden fünf Hauptthemen:

Systematisch muss das Augenmerk der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung gelten.

4. Verstärkte Zusammenarbeit, Koordinierung und Komplementarität

Der Bezug zwischen den einzelnen Akteuren und insbesondere zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten muss verbessert werden, um die Wirkung der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft maximal zu steigern.

Im Interesse einer größtmöglichen Effizienz werden die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten ihre politischen Maßnahmen und ihre Programme untereinander koordinieren. Insbesondere im Rahmen der länderbezogenen Strategien werden sie darauf hinarbeiten, dass die Aktionen sowohl innerhalb der Union als auch in Bezug auf die übrigen Geber einander besser ergänzen und besser koordiniert sind. Bei einem kohärenten Vorgehen kann den Zielen der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft in den anderen gemeinsamen Politikbereichen besser Rechnung getragen werden.

Die Kommission hat bereits eine Reform der Verwaltung ihrer Außenhilfe durchgeführt und zu diesem Zweck ein neues Programmierungsverfahren eingeführt und die Verwaltung der Hilfe ausgelagert und dezentralisiert. Die von der Kommission geforderte Vereinfachung der Finanzregelung und bessere personelle Ausstattung sind ebenfalls erforderlich.

Im Rahmen der neuen Partnerschaft mit den AKP-Staaten ist bereits eingeräumt worden, dass durch ein breites Spektrum von Akteuren der Zivilgesellschaft ein Beitrag zur Politik der Gemeinschaft geleistet wird. Bei den Beziehungen der Union zu den übrigen Entwicklungsländern muss die Umsetzung eines Konzepts gefördert werden, das die Nichtregierungsorganisationen, die Akteure im Wirtschafts- und im Sozialbereich und den privaten Sektor zu mehr Mitwirkung ermutigt. Die Gemeinschaft sucht die Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft in Europa wie auch in den Entwicklungsländern auszubauen und auch die Entfaltung der Kapazitäten der nichtstaatlichen Akteure in den Partnerländern zu unterstützen, so dass ihre Teilnahme am Dialog über die Strategien und an der Durchführung der Kooperationsprogramme erleichtert wird.

5. Umsetzung und begleitende Beobachtung

Die neue Strategie muss rasch umgesetzt werden. Zu diesem Zweck müsste die Kommission also ein Aktionsprogramm aufstellen. Dem Europäischen Parlament und dem Rat müsste sie alljährlich einen Fortschrittsbericht vorlegen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „ Der Europäische Konsens " [Amtsblatt C 46/01 vom 24.2.2006]

Der Europäische Konsens ist die neue Erklärung zur Entwicklungspolitik der Europäische Union. Er legt zum ersten Mal in der fünfzigjährigen Geschichte der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsame Prinzipien fest, auf deren Grundlage die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre jeweilige Entwicklungspolitik im Geiste der Komplementarität künftig umsetzen werden.

Letzte Änderung: 20.09.2007