Aufteilung von EU-Ein- und -Ausfuhrkontingenten und -Genehmigungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 717/2008 – Verwaltung mengenmäßiger Kontingente

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung regelt die Verwaltung von Ein- und -Ausfuhrkontingenten der Europäischen Union (EU).

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Bei der Verordnung (EG) Nr. 717/2008 handelt es sich um die kodifizierte Fassung eines ursprünglichen Rechtsakts (Verordnung (EG) Nr. 520/94) und seiner nachfolgenden Änderungen. Sie ist am 15. August 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Im Verlauf der Jahre sind immer mehr Länder der Welthandelsorganisation beigetreten. Diese Verordnung gilt in der Praxis jedoch nur für Einfuhren aus einer begrenzten Anzahl von Ländern. Derzeit findet sie Anwendung auf Einfuhren von Textilwaren aus Weißrussland und Nordkorea. Für EU-Ausfuhren bestehen keine mengenmäßigen Kontingente.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 717/2008 des Rates vom 15. Juli 2008 zur Festlegung eines Verfahrens der gemeinschaftlichen Verwaltung mengenmäßiger Kontingente (kodifizierte Fassung) (ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 1-7)

Korrigendum zur Verordnung (EG) Nr. 717/2008 des Rates vom 17. Juli 2008 zur Festlegung eines Verfahrens der gemeinschaftlichen Verwaltung mengenmäßiger Kontingente (ABl. L 206 vom 2.8.2008, S. 34)

Letzte Aktualisierung: 27.02.2017