Bericht der Europäischen Union über Menschenrechte 2003

Der Jahresbericht der Europäischen Union über Menschenrechte gibt einen Überblick über die Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte, die sowohl im Innern der Union als auch im Rahmen ihrer Außenbeziehungen umgesetzt wurden. Darüber hinaus enthält dieser Bericht für den Zeitraum Juli 2002 bis Juni 2003 eine Bewertung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union und Hinweise auf mögliche Verbesserungen.

RECHTSAKT

Jahresbericht der Europäischen Union über Menschenrechte - 2003. Rat Allgemeine Angelegenheiten vom 10. Oktober 2003

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Bericht enthält eine Analyse der Strategien und Maßnahmen, die von Juli 2002 bis Juni 2003 zur Förderung der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Union umgesetzt wurden. Dabei wird die Auffassung vertreten, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten Prinzipien sind, die das Wesen der Europäischen Union ausmachen, dass die Verantwortung für die Achtung dieser Prinzipien letztendlich jedoch bei den Regierungen liegt.

MENSCHENRECHTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Auf Empfehlung des Europäischen Parlaments richtete die Europäische Kommission im September 2002 ein Netzwerk für Grundrechts-Sachverständige ein, um zu besseren Informationen und einer besseren Bewertung der Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten zu gelangen. Das Netzwerk (EN) (FR) soll gemäß seinem Auftrag folgende Dokumente vorbereiten:

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Seit der Annahme des Vertrags von Amsterdam, mit dem die Gemeinschaft neue Kompetenzen im Zusammenhang mit der Diskriminierung erhielt, wurden folgende besonders wichtige Maßnahmen beschlossen:

Am 16. Juni 2003 startete die Kommission eine Informationskampagne mit dem Slogan „Für Vielfalt, gegen Diskriminierung". Von Ende 2002 bis Anfang 2003 organisierten die Kommission und die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) mehrere Runde Tische zu den Themen Antisemitismus und Islamophobie.

Im Rahmen des Programms AGIS (2003-2007) beteiligt sich die Kommission an der Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, mit denen insbesondere Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpft und die Opfer unterstützt werden sollen.

Asyl und Einwanderung

In diesem Bereich wurden im Zeitraum Juli 2002 bis Juni 2003 sehr viele Maßnahmen ergriffen. Im Juni 2002 legte der Europäische Rat von Sevilla Fristen fest, innerhalb deren eine Einigung über bestimmte rechtliche Instrumente erzielt werden sollte. Im Juni 2003 nahm der Europäische Rat von Thessaloniki Schlussfolgerungen zur Integrationspolitik an, die auf eine gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen abzielen. 2003 wurden zwei Richtlinien angenommen, die sich auf das Recht auf Familienzusammenführung und die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen beziehen.

Im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern nahm die Kommission am 3. Dezember 2002 die Mitteilung KOM (2002) 703 über die „Einbeziehung von Migrationsbelangen in die Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern" an. Der Rat erließ die Richtlinie 2003/9/EG über die Bedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten sowie die Verordnung (EG) Nr. 343/2003, in der die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats festgelegt werden, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (Dublin II).

Im Zusammenhang mit der Steuerung der Migrationsströme wies die Kommission mehrmals auf den Querschnittscharakter der ergriffenen Maßnahmen hin. Auch in ihrer Mitteilung vom 3. Juni 2003 über die Entwicklung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Illegale Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, Außengrenzen und Rückführung illegaler Einwanderer unterstrich sie diesen Aspekt.

Minderheitenschutz

Im Jahr 2002 war Europa mit einigen antisemitischen Phänomenen konfrontiert. Die Europäische Union verurteilte diese Vorfälle aufs Schärfste und ergriff eine Reihe von Maßnahmen, um die Ursachen anzugehen. Der Menschenrechtskommissar des Europarats warf in seinen Berichten Fragen zur Ausgrenzung der Roma in der Union und den Nachbarländern auf. Um die Lage dieser Minderheit zu verbessern, wurden im Rahmen des Programms PHARE entsprechende Projekte finanziert.

Menschenhandel und Rechte des Kindes

Das wichtigste Dokument zum Menschenhandel ist die „Brüsseler Erklärung", die die Ergebnisse der Europäischen Konferenz über Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels (18.-20.9.2002) zusammenfasst. Wie in dieser Erklärung empfohlen, beschloss die Kommission am 25. März 2003 die Einrichtung einer Beratenden Gruppe. Die „Sachverständigengruppe Menschenhandel" besteht aus 20 unabhängigen Sachverständigen. Darüber hinaus bildete die Erklärung die Diskussionsgrundlage in den Workshops, die im Rahmen des Europäischen Forums zur Verhütung von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität zu diesem Thema durchgeführt wurden.

Was die gesetzgeberischen Maßnahmen anbelangt, so nahm die Kommission den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels an, mit dem eine gemeinsame Definition dieses Verbrechens auf Gemeinschaftsebene eingeführt wird, sowie einen Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie.

Mit Hilfe des Programms STOP II wurden 2002 Mittel für 16 Projekte zur Bekämpfung des Menschenhandels bzw. der sexuellen Ausbeutung bereit gestellt. Nach Ablauf dieses Programms trat AGIS, das Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, an seine Stelle.

Grundrechte der Frauen

Die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2006) bildet einen umfassenden Rahmen für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den folgenden fünf Aktionsbereichen: Wirtschaftsleben, gleiche Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte, Rechte als Bürgerinnen und Bürger, Geschlechterrollen und geschlechterspezifische Stereotype. Am 5. März 2003 veröffentlichte die Kommission ihren 7. Bericht über die Chancengleichheit.

Unternehmen

Um die Entwicklung der sozialen Verantwortung der Unternehmen zu fördern, nahm die Kommission im Juli 2002 eine Mitteilung „betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung" an. Außerdem wurde am 16. Oktober 2002 ein Stakeholder-Forum zur sozialen Verantwortung der Unternehmen eingerichtet, an dem alle auf Gemeinschaftsebene tätigen Organisationen sowie die Vertreter der Unternehmerverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen teilnehmen.

Die Europäische Union wurde auch auf internationaler Ebene aktiv, um die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die multinationalen Unternehmen aus den 37 Mitgliedstaaten voranzubringen.

Auf Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments erarbeitete die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein Verbot bzw. eine Begrenzung der Aus- und Einfuhr bestimmter Kategorien von Instrumenten, die für Folterungen oder die Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.

Charta der Grundrechte

Der Europäische Konvent schlug in seinem Entwurf einer Europäischen Verfassung vor, die Charta vollständig in die künftige Verfassung als Teil II aufzunehmen, wodurch es möglich wäre, der Charta rechtsverbindlichen Charakter zu verleihen.

MENSCHENRECHTE AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION

Instrumente in den Beziehungen zu Drittländern

Im Blickpunkt der gemeinsamen Strategien, gemeinsamen Aktionen und gemeinsamen Standpunkte (der Rechtsinstrumente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik - GASP) stehen oft die Menschenrechte. Im Berichtszeitraum führte die Europäische Union die Umsetzung der gemeinsamen Strategien für Russland, die Ukraine und den Mittelmeerraum fort. Während in den beiden genannten Ländern der Schwerpunkt auf der Freiheit der Medien lag, zielten die Bemühungen im Mittelmeerraum auf die Einrichtung eines stärker strukturierten Dialogs zu Menschenrechtsfragen ab. Folgende gemeinsame Aktionen mit Menschenrechtsbezug wurden angenommen: die Polizeimission der Europäischen Union, die Militäroperation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo sowie die Verlängerung des Mandats und die Ernennung von EU-Sonderbeauftragten in bestimmten Drittländern. Der Bericht geht auch auf gemeinsame Standpunkte mit einem Bezug auf die Menschenrechte ein, die im Berichtszeitraum zu verschiedenen Ländern und geographischen Gebieten wie auch zum Internationalen Strafgerichtshof angenommen wurden.

Der Menschenrechtsdialog ist eines der wichtigsten Instrumente der Europäischen Union, um die Achtung der Menschenrechte in Drittländern voranzubringen. Im Berichtszeitraum konnten im Dialog mit China gewisse Fortschritte erzielt werden. Im Oktober 2002 wurde ein strukturierter Dialog mit Iran aufgenommen, um bei der Bekämpfung des Terrorismus, der Nichtverbreitung von Waffen, der Achtung der Menschenrechte sowie im Friedensprozess im Nahen Osten voranzukommen.

Die Konsultationen zu Menschenrechtsfragen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten fanden im Oktober und Dezember 2002 sowie im Februar 2003 statt. Auch mit Kanada und den assoziierten Ländern wurden solche Konsultationen durchgeführt.

In die Abkommen zwischen der Kommission und Drittländern wird derzeit automatisch eine Menschenrechtsklausel eingefügt, wodurch die Achtung der Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens wird. Bei Nichtbeachtung der Klausel können unterschiedliche Schritte (von der Änderung des Inhalts von Kooperationsprogrammen bis hin zur Aussetzung der Zusammenarbeit) gegen die betreffenden Drittländer eingeleitet werden.

Im Jahr 2002 standen 104 Mio. für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte zur Verfügung. Damit wurden über hundert Projekte zu folgenden Themen finanziert: Abschaffung der Todesstrafe, Bekämpfung der Straflosigkeit, Verhütung von Folter und Rehabilitation der Folteropfer, Bekämpfung des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und der Diskriminierung von Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen, Stärkung einer verantwortungsvollen Staatsführung und des Rechtsstaats.

Arbeit in internationalen Foren

In der 57. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) bezog sich die Grundsatzerklärung der Europäischen Union zu den Menschenrechten erstmals auf zwei konkrete Themen: die Abschaffung der Todesstrafe und die Verhütung von Folter. In dieser Sitzung wurde das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter mit großer Mehrheit angenommen.

In der 59. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission brachte die Europäische Union über zehn Initiativen und mehrere Resolutionen zur Menschenrechtslage in verschiedenen Ländern und Regionen auf den Weg. Darüber hinaus machte sie Vorschläge für Erklärungen der Präsidentschaft zu Kolumbien und Osttimor. Für die Arbeit in diesem Gremium fand eine stärkere Koordinierung als früher statt, sowohl zwischen den EU-Organen als auch mit Drittländern, assoziierten Ländern und Nichtregierungsorganisationen (NRO).

Im November 2002 nahmen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der 2. Ministerkonferenz der Gemeinschaft der Demokratien teil, auf der eine Erklärung zum Terrorismus und ein Aktionsplan verabschiedet wurden, in dem den Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit, freien Wahlen, der Vereinigungsfreiheit und der Gewaltenteilung besondere Bedeutung beigemessen wurde.

Die Europäische Union würdigt die Maßnahmen, die der Europarat wie auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Berichtszeitraum zum Schutz der Menschenrechte ergriffen haben und zollt insbesondere den Maßnahmen der OSZE zur Bekämpfung des Menschenhandels ihre Anerkennung.

Die Europäische Union unterstützt die Tätigkeit des Stabilitätspakts für Südosteuropa. Die Menschenrechtsarbeit in diesem Gremium konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf die Themen Pressefreiheit, Demokratie auf lokaler Ebene und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Themen von besonderer Bedeutung

Der Kampf gegen den Terrorismus ist eine der Prioritäten der Europäischen Union. Im Berichtszeitraum setzte sie ihre Zusammenarbeit mit dem Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus fort, den die Vereinten Nationen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingesetzt hatten. Ferner leistete sie einen Beitrag zur Vorbereitung eines Entwurfs für ein umfassendes Übereinkommen über den internationalen Terrorismus sowie eines Entwurfs für ein internationales Übereinkommen zur Bekämpfung von Akten des Nuklearterrorismus. In der 57. Sitzung der UN-Generalversammlung wurde eine von der Europäischen Union unterstützte Resolution zur Achtung der Menschenrechte und der internationalen Rechtsnormen bei der Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. In der 59. Sitzung der Menschenrechtskommission unterstützte die Union eine Resolution zum selben Thema.

Die Europäische Union begrüßt die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch 149 Staaten im Juni 2003. Im Jahr 2002 setzte sie sich für die Religionsfreiheit in Pakistan, Belarus und Georgien ein und unterstützte eine Resolution zur Beseitigung religiöser Intoleranz. Über die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte wurden 2002 Projekte zu folgenden Themen finanziert: Abschaffung der Todesstrafe, Bekämpfung der Straflosigkeit, Verhütung von Folter und Rehabilitation der Folteropfer, Bekämpfung des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und der Diskriminierung von Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen, Stärkung einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtstaatlichkeit.

In dem Bericht wird betont, dass den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten eine ebenso große Bedeutung wie den bürgerlichen und politischen Rechten beizumessen sei, auch wenn sie kurzfristig nicht vollständig umgesetzt werden könnten.

Die Europäische Union lehnt die Todesstrafe strikt ab und setzt sich im Rahmen ihrer Beziehungen zu Drittländern für ihre weltweite Abschaffung ein. Sie begrüßt daher, dass Zypern, Serbien und Montenegro sowie die Türkei vor kurzem die Todesstrafe abgeschafft haben. Alle Länder, mit denen die Europäische Union diese Problematik im Zeitraum Juli 2002 bis Juni 2003 erörterte, werden im Bericht genannt.

Ferner wurden Maßnahmen ergriffen, um die systematische Umsetzung der EU-Leitlinien gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu gewährleisten. 2002 wurde das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter angenommen, das Besuche unabhängiger Stellen an den Orten der Freiheitsentziehung als Mittel zur Verhütung von Folter vorsieht. In den Jahren 2002-2003 stellte die Gemeinschaft 25 Mio. für Rehabilitationszentren für Folteropfer und die Verhütung von Folter bereit.

Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs trat im Juli 2002 in Kraft. Im Laufe des Jahres 2003 wurde der Gerichtshof feierlich eröffnet und sein erster Ankläger ernannt. Die Europäische Union nahm einen gemeinsamen Standpunkt an, in dem sie die effiziente Arbeitsweise des Gerichts und den Beitritt aller Länder zum Statut unterstützt. Seit 1995 hat die Kommission im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte über 13 Mio. für Maßnahmen zur Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfügung gestellt.

Die Unterstützung von Wahlen ist eines der wichtigsten Mittel der Europäischen Union zur Förderung der Demokratie in Drittländern. Im Berichtszeitraum wurden Maßnahmen zur Unterstützung von Wahlen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Pakistan, Madagaskar, Nigeria, in den besetzten Gebieten im Westjordanland und im Gazastreifen, im Jemen, in Jamaika, Ecuador, Mosambik und Georgien finanziert. Horizontale Maßnahmen zur Stärkung der legislativen Kapazitäten in den Balkanstaaten sowie zur Ausbildung und Auswahl von Wahlbeobachtern wurden ebenfalls finanziert. Im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte wurden in diesem Zeitraum Wahlbeobachtungen in Ecuador, Pakistan, Madagaskar, Kenia, Nigeria, Ruanda und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durchgeführt.

Im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte etwa 21 Mio. für die Bekämpfung des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und der Diskriminierung von Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen bereitgestellt. Diese Problematik wurde eine der Prioritäten der Initiative im Zeitraum 2002-2004. Die Europäische Union begrüßt in dem Bericht, dass der UN-Generalsekretär fünf Experten mit der Weiterverfolgung der Weltkonferenz gegen Rassismus betraut hat. Mehrere Mitgliedstaaten unterzeichneten das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Datennetzkriminalität bezüglich der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art begangen durch Computersysteme.

Die Europäische Union forderte die Mitgliedstaaten auf, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Sie befürwortet ferner die Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in dem die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen bezeichnet wird.

In der 57. UN-Generalversammlung unterstützten die Mitgliedstaaten der Union zwei (einvernehmlich angenommene) Resolutionen zu den Rechten der Frauen. Diese beziehen sich auf die Bekämpfung von Verbrechen gegen Frauen wegen verletzter Ehre und die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Im Jahr 2003 wurden in der 47. Sitzung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau Texte angenommen, in denen der Zugang der Frauen zu den Medien und Informationstechnologien, die Lage der Frauen in Afghanistan, die aidskranken Frauen und das Gender-Mainstreaming in der Politik der Union behandelt wurden. In der 59. Sitzung der Menschenrechtskommission wurde eine Resolution über die Auswirkungen der sozioökonomischen Bedingungen auf die Lage der Frauen angenommen.

Im Jahr 2003 stellte die Kommission 12 Mio. für Maßnahmen bereit, die anlässlich des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen durchgeführt wurden. Die UN-Kommission, die mit der Erarbeitung eines internationalen Übereinkommens über die Förderung und den Schutz der Rechte und der Würde der Menschen mit Behinderungen betraut wurde, beschloss die Einrichtung einer Gruppe, die einen diesbezüglichen Entwurf ausarbeiten wird.

Im November 2002 nahm der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen zu den indigenen Bevölkerungsgruppen an. Daraufhin richtete die Kommission eine Arbeitsgruppe ein, in der die mit den Rechten der indigenen Bevölkerungsgruppen befassten Dienststellen zusammenwirken. Diese Gruppe führt Schulungen für die Mitarbeiter der Kommission durch.

Die Europäische Union war auch zwischen Juli 2002 und Juni 2003 der größte Geber für das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), das im Oktober 2002 eine Agenda für den internationalen Flüchtlingsschutz annahm. In der 57. Sitzung der UN-Generalversammlung und der 59. Sitzung der Menschenrechtskommission unterstützten die Mitgliedstaaten der Union Resolutionen über das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars, über Hilfe für Flüchtlinge, Rückkehrer und Vertriebene in Afrika und über Binnenvertriebene.

Die Europäische Union misst der Arbeit der Menschenrechtsverteidiger große Bedeutung bei. In der 57. Sitzung der UN-Generalversammlung und der 58. Sitzung der Menschenrechtskommission unterstützten die EU-Mitgliedstaaten Resolutionen über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen, und über die Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für die Lage von Menschenrechtsverteidigern um weitere drei Jahre.

Situation der Menschenrechte in der Welt

Im vorliegenden Bericht wird die Antwort der Europäischen Union auf die Menschrechtslage in verschiedenen Gebieten und Ländern dargelegt.

VERBESSERUNGEN DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSPOLITIK

Dieser Bericht leistet auch einen Beitrag zur Diskussion über mögliche Verbesserungen der EU-Menschenrechtspolitik. Der Rat gab folgende Prioritäten für den Beginn dieser Debatte vor:

Um diese Prioritäten umzusetzen, ging der Rat im Dezember 2002 folgende Verpflichtungen ein:

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Europäische Union ihre Menschenrechtsziele nicht immer zu erreichen vermag. Die Erfahrung zeigt, dass Erfolge leichter zu erzielen sind, wenn:

Letzte Änderung: 05.06.2007