Kinderrechte und bewaffnete Konflikte

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Leitlinien der EU zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER LEITLINIEN?

Mit diesen Leitlinien verpflichtet sich die EU, die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen bewaffneter Konflikte für Kinder anzugehen.

Sie sollen Regierungen und Organisationen weltweit davon überzeugen, humanitäres Recht und Menschenrechte anzuwenden, um Kinder vor den Folgen bewaffneter Konflikte schützen.

Außerdem verfolgen sie das Ziel, der Rekrutierung von Kindern für Streitkräfte sowie der Straflosigkeit von Verbrechen an Kindern ein Ende zu setzen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

Laut Unicef lebt eines von zehn Kindern weltweit in Gebieten, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Das Überleben, die Entwicklung und die Lebensmöglichkeiten dieser Kinder sind dadurch bedroht. Internationale Gesetze versuchen dieses Problem anzugehen, unter anderem die Kinderrechtskonvention, deren Fakultativprotokoll darauf abzielt, Situationen entgegenzuwirken, in denen Kinder von einem bewaffneten Konflikt betroffen sind.

Die EU und die EU-Länder bemühen sich, andere Organe zu berücksichtigen und ihre Maßnahmen mit diesen Organen zu koordinieren, unter anderem mit dem Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte und der Arbeitsgruppe für Kinder in bewaffneten Auseinandersetzungen des VN-Sicherheitsrates. So soll die Wirkung der Maßnahmen maximiert werden. Weitere maßgebliche Menschenrechtsstandards und humanitäres Recht, auf das sich die EU bei ihren Maßnahmen in Bezug auf von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder stützt, werden in der Anlage zu diesen Leitlinien genannt.

RECHTSAKT

Aktualisierung der Leitlinien der EU zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte des Rates für Allgemeine Angelegenheiten vom 16. Juni 2008.

Letzte Aktualisierung: 25.09.2015