Jahresbericht der Europäischen Union über die Menschenrechte 2001

1) ZIEL

Die Politik der Europäischen Union (EU) im Bereich der Menschenrechte, insbesondere bezogen auf Drittländer, vorzustellen und auch Besorgnis erregende Menschenrechtsangelegenheiten im Innern der Union zur Sprache zu bringen. Gezeigt werden die großen Zusammenhänge, in denen die EU, gestützt auf ihre drei Säulen, in der Zeit vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001 in den internationalen und regionalen Gremien gearbeitet hat. Durch Erstellung dieses Referenzdokuments, das die Debatte vertieft, werden die Maßnahmen der Union kohärenter und wirksamer.

2) RECHTSAKT

Europäische Union: Jahresbericht (EN) (pdf) über die Menschenrechte. Rat Allgemeine Angelegenheiten - Luxemburg, 9. Oktober 2001 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Hintergrund

Wie Louis Michel, amtierender Präsident des Rates der Europäischen Union, bei der Verabschiedung des Berichts unterstrich, beruht die Europäische Union auf den fünf Grundwerten: Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte wurden schrittweise in den rechtlichen Rahmen integriert, der seit Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union im Jahr 1993 energisch ausgebaut wurde, wobei der Vertrag von Amsterdam und der Vertrag von Nizza als die beiden wichtigsten Meilensteine genannt seien. Die Grundbestimmungen sind nunmehr in der Charta der Grundrechte zusammengefasst, die im Dezember 2000 feierlich verkündet wurde. Darüber hinaus werden das Engagement in den Mitgliedstaaten und den Außenbeziehungen der Europäischen Union durch Artikel 2, 6, 7 und 11 des Unionsvertrags und Artikel 13 und 177 des EG-Vertrags geregelt. Neben dem Europäischen Rat, dem Rat und der Kommission, den wichtigsten Akteuren bei der Planung und Implementierung der Politik, ist das Europäische Parlament (EP) zu einem anerkannten Diskussionsforum geworden, das die ihm eigene Rolle bei der Ausarbeitung der Verträge mit Drittländern spielt. Außerdem gewährleistet das EP die demokratische Kontrolle des Engagements der Union, das auch von der Zivilgesellschaft geprüft wird.

Menschenrechte in der EU

Die Achtung der Menschenrechte ist verankert in der Charta der Grundrechte, von der sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Union bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts leiten lassen. Trotzdem wird in dem Bericht - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - auf mehrere wichtige Anliegen hingewiesen, insbesondere:

Darüber hinaus wurde die Frage der Menschenrechte im Rahmen von Wirtschaftstätigkeit und Handel angesprochen, also die Entwicklungshilfe (z.B. gemäß dem Abkommen von Cotonou) im Berichtszeitraum, ein Verhaltenskodex für Ausfuhren von Rüstungsgütern usw.

Instrumente und Initiativen für die Menschrechte in Drittländern

Die Europäische Union setzt sich global für eine bessere Wahrung der Menschenrechte in der Welt ein und bedient sich dabei sowohl der gemeinschaftlichen Instrumente als auch verschiedener Instrumente, die sich aus der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), den Schlussfolgerungen des Rates, dem Dialog mit den Drittländern u.a. ergeben. Dieses ausgedehnte Instrumentarium umfasst:

Maßnahmen der internationalen und regionalen Ebene

Die Union ist auch international tätig, insbesondere im Rahmen folgender Organisationen:

Vorrangige Themen

Die Menschenrechte wurden in verschiedene Bereiche aufgeteilt, um die Arbeit der Europäischen Union klarer strukturieren zu können. Die vorrangigen Bereiche sind:

6.1. Die bürgerlichen und politischen Rechte, die stark mit der Förderung und Konsolidierung der Demokratie zusammenhängen. Es handelt sich um den Mangel an Meinungsfreiheit in vielen Staaten, den Einsatz für Religionsfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz sowie folgende Angelegenheiten:

6.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte stützen die bürgerlichen und politischen Rechte ab, und beide Kategorien verstärken sich gegenseitig. Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015 den Prozentsatz der Weltbevölkerung, der in äußerster Armut lebt, auf die Hälfte zu verringern.

6.3. Da die EU international der größte Geldgeber ist, spielt sie in Bezug auf das Recht auf Entwicklung eine ganz entscheidende Rolle. Diese Politik hängt eng mit den Menschenrechten zusammen, insbesondere für die AKP-Länder, die die Voraussetzungen des Abkommens von Cotonou erfüllen müssen. Außerdem setzt sich die EU im Rahmen der Vereinten Nationen für das Recht auf Entwicklung ein.

6.4. Die EU kämpft für eine stärkere Förderung der Rechte der Kinder im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE. Aus dem Kreis der behandelten Probleme herausgegriffen seien hier lediglich "Kinder im Kreuzfeuer bewaffneter Konflikte" und HIV/AIDS.

6.5. In Bezug auf die Rechte der Frauen hat die Gesetzgebung international seit September 2000 durch Annahme von Instrumenten zur Durchsetzung der Gleichbehandlung, grenzüberschreitenden Kriminalität, zum Menschenhandel und den "Ehrenmorden" große Fortschritte gemacht. Auch das HIV/AIDS-Problem wird angesprochen.

6.6. Die Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung in Drittländern erfolgt durch europäische Initiativen wie EQUAL, Grotius, IEDDH (EN) (FR)und Gemeinschaftsprogramme zur Durchsetzung der Gleichbehandlung. Außerdem arbeitet die Union im Rahmen der OSZE, der Vereinten Nationen und des Europarates gegen die Diskriminierung. Ferner hat sie auf der Weltkonferenz gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, die in Südafrika stattgefunden hat, eine wichtige, konstruktive Rolle gespielt.

6.7. Die weiteren Prioritäten der Union sind Angehörige von Minderheiten (Förderung von Toleranz zwischen verschiedenen Ethnien), Flüchtlinge und Vertriebene (hier setzt sie sich für die freiwillige Rückkehr und den Zugang zu den betreffenden Gebieten für humanitäre Organisationen ein) und Schutz der Menschenrechtskämpfer.

Gezielte Initiativen nach Ländern

Die Union nimmt Stellung zur Menschenrechtslage in Drittländern, um den Demokratisierungsprozess zu unterstützen. Wo immer möglich, tut sie dies in einem internationalen Rahmen wie dem des Hochkommissariats für Menschenrechte oder der für Menschenrechte zuständigen Unterorganisationen der Vereinten Nationen. Die Deklarationen und Entschließungen, denen sie angehört, betreffen:

4) durchfürhungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 02.08.2005