Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) verfolgt die internationale Lage in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und- Verteidigungspolitik (GSVP). Außen Es spielt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung und Überwachung der Krisenreaktion der Europäischen Union.

RECHTSAKT

Beschluss des Rates vom 2001/78/GASP vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK).

ZUSAMMENFASSUNG

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ist ein ständiges Gremium des Rates der Europäischen Union (EU), das durch Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union (vormals Artikel 25 EG-Vertrag) eingesetzt wurde.

Das PSK leistet einen Beitrag zur Ausarbeitung und Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Es legt vor allem die Maßnahmen der EU im Krisenfall fest und überwacht deren Durchführung.

Die Aufgaben des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK)

Das PSK hat die Aufgabe, die internationale Lage im Bereich der GASP zu verfolgen. Das PSK:

Das PSK führt als privilegierter Ansprechpartner des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den politischen Dialog und stellt das bevorzugte Forum für den Dialog über die ESVP beispielsweise mit der NATO dar.

Das PSK gibt dem Militärausschuss (EUMC) Leitlinien vor und nimmt dessen Stellungnahmen und Empfehlungen entgegen. Der Vorsitzende des EUMC nimmt erforderlichenfalls an den Sitzungen des PSK teil und stellt die Schnittstelle mit dem Militärstab der Union (EUMS) dar.

Unter Aufsicht des Rates gewährleistet das PSK die politische Führung bei der Entwicklung der militärischen Fähigkeiten. Dabei stützt sich das PSK auf die gemeinsam mit dem EUMS erarbeiteten Stellungnahmen des EUMC.

Effizientes Krisenmanagement

Das PSK gewährleistet unter Aufsicht des Rates das Krisenmanagement und prüft sämtliche für eine Krisenreaktion der EU in Betracht kommenden Optionen. Es unterbreitet dem Rat Vorschläge für die zu verfolgenden politischen Ziele und empfiehlt eine Reihe kohärenter Maßnahmen zur Lösung der Krise. Das PSK ist insbesondere befugt, dem Rat in einer Stellungnahme die Annahme eines Beschlusses über von der EU durchzuführende Aktionen zu empfehlen. Unbeschadet der Rolle der Kommission überwacht das PSK die Durchführung der beschlossenen Maßnahmen und bewertet ihre Wirkung. Die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren das PSK über die von ihnen durchgeführten oder geplanten Maßnahmen.

Der Rat und die Kommission sind nach den im EU-Vertrag festgelegten Verfahren dafür zuständig, in ihrem jeweiligen Bereich rechtsverbindliche Beschlüsse zu fassen. Nach Artikel 38 EU-Vertrag kann der Rat das PSK jedoch ermächtigen, für die Dauer der Krise die für das Krisenmanagement erforderlichen Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Führung zu fassen.

Im Falle einer militärischen Reaktion gewährleistet das PSK die politische Kontrolle und strategische Führung. Auf der Grundlage der Stellungnahmen und Empfehlungen des EUMC bewertet das PSK die strategischen Optionen für militärische Maßnahmen sowie das Konzept und den Operationsplan und unterbreitet die Ergebnisse dieser Beurteilung dem Rat. Vor dem Hintergrund der Einleitung einer Maßnahme richtet das PSK auf der Grundlage der Stellungnahme des Militärausschusses eine Empfehlung an den Rat. Darauf beschließt der Rat die Einleitung der Maßnahme im Rahmen eines Beschlusses über von der EU durchzuführende Aktionen. Letztere legt insbesondere die Rolle des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bei der Durchführung der Maßnahmen fest. Im Verlauf der Aktion erstattet der Hohe Vertreter gegenüber dem Rat Bericht. Darüber hinaus gibt der Hohe Vertreter auf der Grundlage der Arbeiten des PSK Leitlinien für die vom Lagezentrum aus geführten Maßnahmen vor. Das Lagezentrum unterstützt das PSK und liefert ihm Informationen im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement.

Die Institutionen müssen insbesondere im Krisenfall eng zusammenarbeiten. Der Vorsitzende des PSK nimmt bei Bedarf an Sitzungen des AstV (Ausschuss der ständigen Vertreter) teil.

Hintergrund

Auf dem Gipfel von Helsinki vom 10. und 11. Dezember 1999 billigte der Europäische Rat die Einsetzung eines Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees. Darauf wurde zunächst ein Politisches und Sicherheitspolitisches Interimskomitee geschaffen (Beschluss 2000/143/GASP). Im Dezember 2001 einigten sich die Staats- und Regierungschefs schließlich in Nizza auf die Einsetzung eines Ständigen Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees.

Das PSK untersteht dem Europäischen Auswärtigen Dienst. Es setzt sich zusammen aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten, einem ständigen Vertreter der Europäischen Kommission, einem Vertreter des EUMC, einem Vertreter des Sekretariats des Rates der EU und einem juristischen Dienst.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Ratsbeschluss Nr. 2001/78/GASP

22.01.2001

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ABl. L 27 vom 30.1.2001

Letzte Änderung: 19.08.2011