Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung

Die Kommission hat Leitlinien über die Einrichtung einer Integrierten Meeresüberwachung aufgestellt. Diese Leitlinien werden die Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich zwischen den verschiedenen Akteuren unterstützen. Zu diesen Akteuren gehören die für Seeverkehrssicherheit und Gefahrenabwehr auf See, für Fischereiaufsicht, Meeresverschmutzung, Meeresumwelt, Grenzkontrollen sowie generell für Rechtsvollzug und Verteidigung zuständigen Stellen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 15. Oktober 2009 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung: Ein gemeinsamer Informationsraum für den maritimen Bereich der EU [KOM(2009) 538 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Europäischen Union werden die meisten Daten über maritime Angelegenheiten von den Aufsichtsbehörden verarbeitet. Diese Behörden sind für die Überwachung und Kontrolle der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aktivitäten auf See verantwortlich, informieren aber nicht unbedingt ihre Amtskollegen aus anderen Bereichen. Dies stellt einen Nachteil dar, da ein Informationsaustausch die Effizienz und Rentabilität der maritimen Überwachung erhöhen würde.

Allerdings sind Informationsaustausch und Interoperabilität der maritimen Überwachungssysteme wegen technischer oder rechtlicher Probleme sowie aus Gründen der Sicherheit nicht immer problemlos möglich. In dieser Mitteilung erfasst die Kommission diese Probleme und schlägt Lösungen vor.

Hemmnisse für die Integration der Meeresüberwachung

Die größten Hemmnisse für die Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums sind:

Lösungen für die Integration der Meeresüberwachung

Die Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums stützt sich auf folgende vier Grundsätze:

Diese vier Leitlinien werden auf der Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten einen Prozess anstoßen, an dem sich alle Akteure beteiligen sollen. Sie könnten unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse dreier Projekte überarbeitet werden, die die Fähigkeit zum Informationsaustausch von verschiedenen Akteuren in verschiedenen Mitgliedstaaten bewerten.

Hintergrund

Diese Mitteilung baut auf der Mitteilung „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“ auf,in der sich die Europäische Kommission verpflichtet hat, „Maßnahmen für ein interoperableres Überwachungssystem ein[zu]leiten, um bestehende Schiffsüberwachungs- und –verfolgungssysteme, die für die Sicherheit auf See eingesetzt werden, sowie Systeme zum Schutz der Meeresumwelt, zur Fischereikontrolle, zur Kontrolle der Außengrenzen sowie für weitere Rechtsvollzugstätigkeiten auf See zusammenzubringen.“

Letzte Änderung: 08.04.2010