Fanggenehmigungen für EU-Schiffe und Drittlandschiffe

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der EU außerhalb der EU-Gewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu EU-Gewässern

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

EU-Fischereifahrzeuge außerhalb von EU-Gewässern

Verfahren

Aussetzung oder Entzug einer Fanggenehmigung

EU-Informationssystem für Fanggenehmigungen

Drittlandfischereifahrzeuge in EU-Gewässern

Verfahren

Nichteinhaltung der Vorschriften

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 18. November 2008 in Kraft getreten.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93 und (EG) Nr. 1627/94 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3317/94 (ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 33-44)

Letzte Aktualisierung: 05.10.2016