Leitlinien für eine nationale Meerespolitik

Die Meere und Küstenregionen sind für den Wohlstand Europas von wesentlicher Bedeutung. Allerdings hat sich infolge der intensiver werdenden Nutzung der Meere und Ozeane in Verbindung mit dem Klimawandel die Belastung der Meeresumwelt erhöht. Als Antwort auf die zahlreichen Herausforderungen für die Meeresgebiete Europas ist ein neuer gleichzeitig sektorübergreifender und integrierter Ansatz der Entscheidungsfindung von grundlegender Bedeutung. Die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien sollen die Maßnahmen der öffentlichen und privaten Akteure bei der Festlegung ihrer jeweiligen nationalen Meerespolitik steuern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 26. Juni 2008 - Leitlinien für einen integrierten Ansatz der Meerespolitik: Bewährte Verfahren der integrierten meerespolitischen Entscheidungsfindung und der Konsultation der Interessengruppen [KOM(2008) 395 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) schlägt Leitlinien für die Entwicklung einer integrierten Meerespolitik vor, die eines der strategischen Ziele der Kommission für den Zeitraum 2005-2009 darstellt. Dieser neue Ansatz auf europäischer Ebene ist das Kernstück der Integrierten Meerespolitik für die EU, die die Kommission im Oktober 2007 vorgeschlagen hat. Diese Leitlinien legen die politischen Orientierungshilfen fest und bilden den Rahmen für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Akteure im Meeressektor im Hinblick auf die Entwicklung eines integrierten Ansatzes für Meeresangelegenheiten auf nationaler Ebene.

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, ihre eigene integrierte Meerespolitik in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Akteuren des Meeressektors zu entwickeln. Aufgrund der zahlreichen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen politischen Strategien im Bereich maritimer Angelegenheiten ist für jede Maßnahme, die von einer Regierungsstelle entwickelt wird, eine effiziente Koordinierung erforderlich. Hierzu sollten die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit auf allen Ebenen der meerespolitischen Entscheidungsfindung verbessern und erleichtern, auch auf europäischer Ebene.

Die Mitgliedstaaten sollen den Aufbau interner Koordinierungsstrukturen in ihren jeweiligen Verwaltungen (Ministerien, nationale Parlamente usw.) vorsehen. Eine solche Struktur würde Rahmenregelungen für eine erleichterte Entscheidungsfindung auf nationaler Ebene ermöglichen. Eine für die Koordinierung der maritimen Angelegenheiten verantwortliche Stelle könnte benannt werden. Ihre Aufgabe würde insbesondere darin bestehen, den Dialog zwischen den unterschiedlichen sektorspezifischen Interessen zu strukturieren.

Die Küstenregionen und andere lokale Entscheidungsträger müssten aufgrund ihrer Erfahrung im integrierten Management der Küstengebiete oder in der Regelung der räumlichen Verteilung der Wirtschaftstätigkeiten eine Rolle bei der Entwicklung einer integrierten Meerespolitik spielen können.

Alle Akteure des Meeressektors sollten in die Definition der integrierten meerespolitischen Entscheidungsfindung einbezogen werden. Hierzu zählen Partner aus dem Wirtschaftsbereich (Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe), Sozialpartner, NRO sowie Hochschul- und Forschungseinrichtungen. Ihre Beteiligung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene wird empfohlen. Die Mitgliedstaaten müssten die Beteiligung dieser Interessengruppen an der Entscheidungsfindung in Meeresfragen ermöglichen und gleichzeitig für die Transparenz des Entscheidungsprozesses sorgen.

Eine grenzübergreifende Koordinierung auf regionaler Ebene der Meeresbecken muss unbedingt erreicht werden, um die Verbreitung bewährter Verfahren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaten in Bereichen wie Schutz der Meeresumwelt, Sicherheit und Überwachung der Meeresgebiete Europas sowie der meereswissenschaftlichen und -technischen Forschung zu ermöglichen. In diesem Rahmen entwickelt die Europäische Kommission regionale Strategien und entwickelt zurzeit Strategien für die Ostsee und das Mittelmeer.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationen über die im Zusammenhang mit der meerespolitischen Entscheidungsfindung getroffenen Maßnahmen auszutauschen. Die gesammelten Informationen werden von der Kommission im Internet in Form einer Tabelle veröffentlicht. Sie können als Vorlage für die Information über bewährte Praktiken dienen.

Die Kommission wird bis Ende 2009 einen Bericht über die Fortschritte bei der Einführung des integrierten Konzepts für maritime Angelegenheiten vorlegen, so wie sie dies im Blaubuch zur integrierten Meerespolitik der EU angekündigt hat.

Hintergrund

Diese Leitlinien stellen ein Kernstück der Mitteilung zur integrierten Meerespolitik der Europäischen Union dar (Blaubuch), die von der Kommission im Oktober 2007 verabschiedet und vom Europäischen Rat im Dezember 2007 genehmigt wurde.

Diese Leitlinien beruhen außerdem auf dem UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 und dem Johannesburger Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von 2002.

Letzte Änderung: 16.09.2008