Zugang der Unternehmen zu Finanzmitteln

Die europäischen Unternehmen können direkt oder indirekt von der Europäischen Union Finanzmittel erhalten. Die EU ergänzt auf diese Weise die nationalen Finanzinstrumente und vergrößert deren Wirksamkeit.

Die Gründung und das Wachstum eines Unternehmens müssen finanziert werden. Die ersten Geldgeber von Unternehmensgründern sind häufig Familienangehörige und Freunde; oft werden jedoch andere Finanzierungsquellen benötigt. Vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist es jedoch häufig schwierig, eine geeignete Form der Finanzierung zu finden, denn die Finanzbranche schreckt vor den mit diesen Unternehmen verbundenen Risiken zurück. Die daraus resultierenden Marktlücken bedeuten eine Gefahr für das europäische Unternehmertum und damit für das Wachstum in Europa.

Das finanzielle Umfeld der Unternehmen, vor allem der KMU, muss daher unbedingt verbessert werden. Bestimmte Marktlücken können am besten von den Mitgliedstaaten beseitigt werden. Die EU stellt den europäischen Unternehmen zumeist indirekt (Finanzinstrumente), z. T. aber auch direkt (sonstige finanzielle Unterstützung), ebenfalls Finanzmittel zur Verfügung, um auf diese Weise die einschlägigen nationalen Maßnahmen zu ergänzen und deren Wirksamkeit zu vergrößern.

INDIREKTE UNTERSTÜTZUNG

Die gemeinschaftlichen Finanzinstrumente erleichtern den Unternehmen, vor allem den KMU, den Zugang zu Eigen- und Fremdkapital. Die Unternehmen erhalten die gemeinschaftlichen Mittel nicht direkt, sondern über einen Finanzintermediär.

Diese Finanzinstrumente sind Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) und hier insbesondere des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation, das die Kontinuität des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die KMU (2001-2006) gewährleistet. Im Rahmen des Mehrjahresprogramms wurden 510 Mio. EUR bereitgestellt, im Rahmen des Rahmenprogramms sind es 3,6 Mrd. EUR.

Mit Hilfe der Finanzinstrumente stellt die EU den Unternehmen indirekt Finanzmittel zur Verfügung. Verwaltet werden die Finanzinstrumente vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) (EN) im Namen der Kommission. Im Interesse einer unternehmensnahen Finanzierung wird der EIF dabei über Finanzintermediäre, d. h. Banken und Investitionsfonds, tätig.

Bereitstellung von Eigenkapital

Ohne die Anfangsausstattung mit Eigenkapital und dessen kontinuierliche Zuführung kann ein Unternehmen sein Wachstums- und Innovationspotenzial nicht nutzen. KMU verfügen jedoch oft nicht über genügend Eigenkapital.

Daher wird durch die gemeinschaftlichen Finanzinstrumente die Bereitstellung von Eigenkapital für KMU - vor allem für innovative KMU - gefördert; dies geschieht durch Investitionen in spezielle Risikokapitalfonds, die den KMU ihrerseits Eigenkapital zur Verfügung stellen. Mit den gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten können auch Investitionsfonds oder Investitionsinstrumente finanziert werden, die von informellen Investoren, Gründerzentren oder Business Angels angeboten werden.

Aus der Startkapitalfazilität für die Europäische Technologiefazilität (ETF) werden im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative innovative Wachstumsunternehmen in der Anfangsphase gefördert, d. h. der Schwerpunkt dieser Fazilität liegt auf der Bereitstellung von Startkapital.

Der Nachfolger der Startkapitalfazilität im Programm für unternehmerische Initiative und Innovation ist die Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF). Die GIF erleichtert in der Anfangsphase der Unternehmensentwicklung die Versorgung von KMU mit Gründungs- und Startkapital. Als neues Element ermöglicht die Fazilität außerdem die Bereitstellung von „Follow-on”-Kapital in der Expansionsphase innovativer Wachstumsunternehmen. Dies erleichtert es den Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, und fördert ihre Innovationstätigkeit.

Bankkredit und Garantiesysteme

Kredite sind oft unverzichtbar, damit ein Unternehmen die Geschäftstätigkeit aufnehmen oder expandieren kann. KMU und innovative Unternehmen können jedoch oft keine ausreichenden Sicherheiten für Kredite bieten; diese Situation wird durch die zunehmende Risikoaversion der Finanzinstitute (aufgrund der „Basel-II"-Vorschriften) noch verschärft.

Zu den gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten gehören daher Garantieinstrumente, die auf einer Risikoteilung basieren und mit denen die Finanzinstitute zur Kreditvergabe an Unternehmen, vor allem an KMU und innovative Unternehmen, ermutigt werden. Auf diese Weise wächst das für die Unternehmen zur Verfügung stehende Kreditvolumen.

Die KMU-Bürgschaftsfazilität erleichtert KMU den Zugang zu Fremdkapital (Darlehen oder Leasing). Sie beinhaltet: Garantien für IKT-Kredite (IKT: Informations- und Kommunikationstechnologie), die als besonders risikoreich angesehen werden, Garantien für Kleinstkredite (weniger als 25 000 EUR), mit denen die Finanzinstitute ermutigt werde sollen, derartige Kredite zu gewähren, die sich durch ein hohes Risiko und eine geringe Rendite auszeichnen, und Garantien für Beteiligungen und andere Eigenkapitalinvestitionen in KMU.

Die KMU-Bürgschaftsfazilität wurde als Teil des Mehrjahresprogamms eingeführt; im Rahmen des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation wird sie um ein neues Instrument zur Verbriefung von Kredit-Portfolios erweitert, das die Mobilisierung zusätzlicher Kreditmittel für KMU ermöglichen wird.

Aufbau von Kapazitäten

Durch die gemeinschaftlichen Finanzinstrumente werden ferner, und zwar vor allem in den neuen Mitgliedstaaten, die Finanzintermediäre beim „Capacity-Building” unterstütz; dies kommt dem Angebot an Risikokapital für innovative Unternehmen und für Unternehmen mit Wachstumspotenzial zugute.

Aus der Startkapitalfazilität des Mehrjahresprogramms und dem im Rahmen des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation aufgelegten Programm für den Aufbau von Kapazitäten wird Unterstützung für Investitionsfonds bereitgestellt, und zwar für die Verbesserung ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer technologischen Ausstattung sowie für die Einstellung von Fachkräften.

INDIREKTE UNTERSTÜTZUNG

Die Strukturfonds sind für die Unternehmen, vor allem für die KMU, eine wichtige Finanzierungsquelle. Die Unternehmen leisten nämlich einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strukturfonds, d. h. zur Verringerung der Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen und zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert durch die Unterstützung von Kleinunternehmen und der unternehmerischen Initiative die strukturelle Entwicklung und Anpassung der regionalen Volkswirtschaften. Mit der Initiative JEREMIE (Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises) (EN) soll ab 2007 den KMU in den am wenigsten entwickelten Regionen der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert und auf diese Weise - insbesondere in innovativen Branchen - ein Beitrag zur Gründung neuer Unternehmen geleistet werden. Die Initiative beinhaltet Kreditgarantien sowie Eigen- und Risikokapitalfinanzierungen.

Die Finanzmittel der Strukturfonds werden über die nationalen oder regionalen Behörden zur Verfügung gestellt. Die Finanzierungen aus der Initiative JEREMIE erfolgen über Finanzintermediäre (Banken und Investitionsfonds), und zwar insbesondere unter Einschaltung des EIF und der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Die Unternehmen können von der EU direkt Finanzmittel erhalten, wenn deren Bereitstellung mit bestimmten Zielen verbunden ist. So bieten die EU-Programme auf folgenden Gebieten die Möglichkeit einer Direktfinanzierung: Forschung und Innovation (6. und 7. Forschungsrahmenprogramm), Umwelt und Energie (s. „Anreize und Beihilfen für die Umwelt”), allgemeine und berufliche Bildung (Sokrates und Leonardo da Vinci) sowie Gesundheit und Sicherheit.

Wenn sie die Kriterien des betreffenden Programms erfüllen, können die Unternehmen bei der für das Programm zuständigen Abteilung der EU-Kommmission direkt einen Finanzbeitrag beantragen.

See also

Weitere Informationen enthalten die Internet-Seiten „Zugang zu Finanzmitteln” (EN) der Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 10.06.2008