Eine moderne Mittelstandspolitik
Mit der neuen Gemeinschaftspolitik zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wurde ein kohärenterer, pragmatischerer und stärker integrierter Rahmen für die Mittelstandsförderung geschaffen. Er soll die Nutzung des riesigen, bisher brach liegenden Potenzials der KMU zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in der Europäischen Union (EU) ermöglichen. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU werden vor allem Maßnahmen auf folgenden Gebieten ergriffen: Förderung der unternehmerischen Initiative, Erleichterung des Zugangs zu den europäischen und den internationalen Märkten, Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts, Stärkung des Wachstumspotenzials der KMU sowie Förderung einer wirkungsvollen Partnerschaft mit den KMU-Akteuren.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 10. November 2005: „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung" [KOM (2005) 551 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kommt in der Europäischen Union (EU) bei der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen eine Schlüsselrolle zu. Deshalb soll die neue KMU-Politik eine kohärentere, pragmatischere und stärker integrierte Förderung dieser Unternehmen ermöglichen. Die Stärkung der unternehmerischen Initiative und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen werden der Wettbewerbsfähigkeit der KMU zugutekommen.
Die Merkmale und damit auch die Bedürfnisse der KMU sind sehr unterschiedlich. Einige von ihnen befinden sich noch in der Anlaufphase („Start-ups"), andere gehören bereits zu den ausgesprochenen Wachstumsunternehmen („Gazellen"). Z. T. operieren sie auf sehr großen, z. T. auf eher lokalen oder regionale Märkten. Auch wenn alle KMU definitionsgemäß weniger als 250 Beschäftigte haben, sind einige von ihnen Kleinst- und andere Familienunternehmen. Damit das Wachstumspotenzial aller KMU genutzt werden kann, müssen die Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands das vielfältige Erscheinungsbild dieser Unternehmen berücksichtigen.
Der Erfolg der neuen Mittelstandspolitik wird davon abhängen, ob alle betroffenen Akteure - auf europäischer ebenso wie auf nationaler und regionaler Ebene, im öffentlichen ebenso wie im privaten Sektor - wirklich einbezogen werden.
Geplant sind spezifische Maßnahmen in fünf Schlüsselbereichen.
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Förderung der unternehmerischen Initiative und Fähigkeiten. Die Förderung des unternehmerischen Denkens und Handelns, die Verringerung des mit der Gründung und Führung eines Unternehmens verbundenen Risikos, die Bekämpfung der negativen Auswirkungen eines Konkurses, die Unterstützung im Interesse einer erfolgreichen Übertragung von Unternehmen - all das soll eine bessere Nutzung des in Europa vorhandenen unternehmerischen Potenzials ermöglichen. Besondere Bedeutung wird dabei der Förderung der unternehmerischen Fähigkeiten, der Verringerung des Qualifikationsdefizits und der Unterstützung von bestimmten Gruppen von Unternehmern (Frauen, junge und ältere Menschen, Angehörige ethnischer Minderheiten) beigemessen werden.
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Verbesserung des Marktzugangs der KMU. Ein besserer Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge, eine stärkere Einbeziehung in den Normungsprozess, eine bessere Information über die Rechte an geistigem Eigentum und die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, vor allem in Grenzregionen, werden es den KMU erleichtern, die Chancen des Binnenmarktes wirklich zu nutzen. Der Zugang zu den internationalen Märkten wird dem Mittelstand ebenfalls erleichtert werden.
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Abbau bürokratischer Hindernisse. Die für die KMU geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften müssen vereinfacht werden. Das Prinzip „Think Small First" („Zuerst an die KMU-Dimension denken") wird in allen Bereichen der EU-Politik umgesetzt werden. Bei der Untersuchung der Auswirkungen von EU-Rechtsvorschriften und bei der Ausarbeitung neuer Vorschriften wird den Interessen des Mittelstands systematisch Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang sind auch Ausnahmeregelungen zugunsten der KMU möglich. Die Beihilferegelungen, die Teilnahme der KMU an den Gemeinschaftsprogrammen, die Mehrwertsteuer und - auf nationaler Ebene - die direkten Steuern werden dabei besondere Beachtung finden.
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Verbesserung des Wachstumspotenzials der KMU. Ein leichterer Zugang der KMU zu Finanzmitteln, Forschung, Innovation und der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) wird unmittelbar zur Freisetzung des Wachstumspotenzials dieser Unternehmen beitragen. Die finanzielle Unterstützung des Mittelstands, die auf EU-Ebene derzeit hauptsächlich im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative (2001-2006) erfolgt, wird durch das künftige Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013) aufgestockt werden. Ferner muss die Innovations- und Forschungskapazität der KMU unbedingt gestärkt werden, denn permanente Innovation ist für die dauerhafte Entwicklung des Mittelstands unabdingbar. Daher wird den KMU auch die Teilnahme am 7. Forschungsrahmenprogramm erleichtert werden.
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Intensivierung des Dialogs und der Abstimmung mit den KMU-Akteuren. Die Unternehmen, vor allem die KMU, und die Europäischen Institutionen wissen zu wenig übereinander. Eine systematischere Abstimmung und Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren ist ein zentraler Bestandteil der neuen Mittelstandspolitik. Die Anhörung der KMU zu geplanten Maßnahmen wird über den KMU-Beauftragten der Kommission und über das „KMU-Panel" erfolgen, einen neuen schnellen und einfachen Konsultationsmechanismus, der über das Enterprise Europe Network funktioniert. Mit den „European Enterprise Awards" werden darüber hinaus seit Ende 2005 erfolgreiche Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative ausgezeichnet, was dem Austausch bewährter Verfahren zugutekommt. Den gemeinschaftlichen Unterstützungsnetzen für Unternehmen wird bei der Information der Unternehmen, vor allem der KMU, über die EU weiterhin eine Schlüsselfunktion zukommen.
Hintergrund
Die KMU sind ein zentraler Bestandteil der europäischen Industrie und der europäischen Volkswirtschaft insgesamt. In der EU gibt es 23 Millionen KMU, die 99 % des Unternehmensbestands ausmachen und in einigen Branchen wie der Textilindustrie bis zu 80 % der Arbeitsplätze stellen. Der europäische Mittelstand kann daher einen ganz wesentlichen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung, unternehmerischen Fähigkeiten und Innovation sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt leisten. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass es ihm durch bessere Rahmenbedingungen und die Förderung der unternehmerischen Initiative ermöglicht wird, sein Potenzial voll zu enfalten.
See also
- Wenn Sie mehr erfahren möchten, besuchen Sie die für KMU geschaffene EU-Website der Generaldirektion Unternehmen und Industrie „ Europäisches Mittelstandsportal "
Letzte Änderung: 21.12.2007