Einige Kernpunkte der europäischen Wettbewerbsfähigkeit

Die Europäische Union muss wettbewerbsfähiger werden. Daher kommt es entscheidend darauf an, der Industrie neue Impulse zu verleihen. Die Kommission betont diese politische Priorität für die Europäische Union erneut und schlägt Überlegungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der Zukunft der europäischen Industrie vor, um die Arbeiten im Rat „Wettbewerb" zu unterstützen und voranzubringen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. November 2003 „Einige Kernpunkte der europäischen Wettbewerbsfähigkeit - hin zu einem integrierten Konzept" [KOM (2003) 704 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Wettbewerbsfähigkeit wird durch das Produktionswachstum bestimmt. Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft ist eine Wirtschaft mit hoher, anhaltender Produktivitätssteigerung.

Zahlreiche Faktoren haben unmittelbare Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, z. B. das Vermögen, Forschung, Innovation und Unternehmensgeist zu fördern und Investitionen, Wettbewerb und Optimierung der Vorteile des erweiterten Binnenmarkts zu stimulieren. Davon profitiert die Entwicklung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

Die Kernpunkte eines wettbewerbsfähigeren Europas

Eine wettbewerbsfähige europäische Industrie ist notwendig, um die Ziele der Gemeinschaft im sozialen und umweltpolitischen Bereich zu verwirklichen und den europäischen Bürgern eine bessere Lebensqualität zu verschaffen.

Die aktuelle Lage im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit

Das europäische Produktivitätswachstum hat sich in letzter Zeit verlangsamt. Dies führt zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und gibt Anlass zu ernsthafter Sorge. Es birgt auch Risiken für die industrielle Leistungsfähigkeit Europas und die Fähigkeit der Industrie, Strukturanpassungen vorzunehmen.

Auch wenn keine eindeutigen Beweise dafür vorliegen, dass Europa im wahrsten Sinne des Wortes eine Entindustrialisierung durchmacht, so ist der im Gang befindliche Strukturanpassungsprozess dennoch problematisch.

Die Europäische Union weist in einigen Schlüsselstellen Schwachstellen auf, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovation, Informationstechnologien und Kommunikation (IKT), unternehmerische Initiative sowie beim Aufbau neuer Kompetenzen.

Um auf einem immer stärker für den Wettbewerb geöffneten Weltmarkt wettbewerbsfähig zu sein, muss die Europäische Union unbedingt leistungsfähiger werden. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Forschungs-, Innovations- und IKT-Investitionen sowie die Umstrukturierung der Arbeit und der Bildung als Schlüsselelemente des Aufholungsprozesses zu fördern. Dabei ist es wichtig, dass die europäische Industrie sich besser auf die mit der Anpassung verbundenen Herausforderungen vorbereitet.

Wie lässt sich die erforderliche Wettbewerbsfähigkeit erzielen?

Das Handeln der Europäischen Union muss sich auf eine Analyse der Wettbewerbsfähigkeit stützen. Hierzu ist einerseits eine horizontale wirtschaftliche Analyse und andererseits eine detaillierte Analyse der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Wirtschaftszweige erforderlich. Auf diese Weise werden die Schlüsselfragen für die Wettbewerbsfähigkeit, aber auch die in bestimmten Industriezweigen auftretenden spezifischen Probleme geklärt. Die Analyse wird zeigen, wo die Europäische Union tätig werden muss.

Auf dem Gebiet der Wettbewerbsfähigkeit sind sämtliche Gemeinschaftspolitiken aufeinander abzustimmen. Dabei müssen die Synergien mit einigen Gemeinschaftspolitiken wie Industriepolitik, Forschungs- und Entwicklungspolitik, Wettbewerbspolitik, Binnenmarktsstrategie, Steuerpolitik, Beschäftigungspolitik, Bildungs- und Ausbildungspolitik, Umweltpolitik, Verkehrs- und Energiepolitik, Regionalpolitik ausgelotet werden, damit auf dem Gebiet der Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler Ebene bessere Ergebnisse erzielt werden.

Die europäischen Institutionen sowie die Mitgliedstaaten müssen sich als „Wächter der Wettbewerbsfähigkeit" verstehen. Sie tragen die Verantwortung für die Annahme und Umsetzung der für das Wirtschaftswachstum erforderlichen Rechtsvorschriften und müssen systematisch Folgenabschätzungen vornehmen. Anders ausgedrückt: Sie müssen streng darauf achten, dass die Auswirkungen ihrer politischen Entscheidungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit voll berücksichtigt werden.

Kontext

Diese Mitteilung entspricht der Forderung, die der Europäische Rat vom Frühjahr 2003 in Bezug auf die Erarbeitung einer Wettbewerbsstrategie formuliert hat. Sie reiht sich im weitesten Sinne in die Debatte über den Beitrag der Industriepolitik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ein, den die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 eingeleitet hat.

Letzte Änderung: 30.06.2005