Der Beauftragte für KMU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2008) 394 endgültig) – Vorfahrt für KMU in Europa - Der „Small Business Act“ für Europa

Der KMU-Beauftragte fungiert als Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission und den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wobei er eine doppelte Funktion hat: innerhalb der Kommission und als ihre Vertretung nach außen. In seiner Funktion als Ansprechpartner für die KMU vertritt der Beauftragte ihre Interessen im Rahmen des gemeinschaftlichen Rechtsetzungsverfahrens. Mit seiner Person wird den europäischen KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen, nicht nur eine Stimme und ein Gesicht verliehen, sondern auch ihrer Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa Rechnung getragen.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU) ist in engster Weise mit dem Erfolg der KMU verknüpft. Auf die insgesamt 23 Millionen KMU in der EU (99 % der Gesamtanzahl der Unternehmen) entfällt ein Großteil der neu geschaffenen Arbeitsplätze. Somit bilden die KMU einen wesentlichen Antrieb im Hinblick auf die Verwirklichung der Hauptziele der Lissabon-Strategie: höheres Wachstum und die Schaffung von mehr hochwertigen Arbeitsplätzen.

Obwohl die Interessen der KMU von vielen Bereichen der Gemeinschaftspolitik berührt werden, erweist sich die Vermittlung ihrer Anliegen häufig als schwierig.

Mit dem Beschluss der Europäischen Kommission, einen KMU-Beauftragten zu ernennen, wurde den KMU eine Möglichkeit gegeben, ihren Interessen Gehör zu verschaffen. Auf der anderen Seite wird damit der Grundsatz der vom Europäischen Rat in Santa Maria de Feira im Juni 2000 gebilligten Europäischen Charta für Kleinunternehmen, „zuerst im kleinen Maßstab denken“, praktisch umgesetzt.

Innerhalb der Kommission besteht die Aufgabe des KMU-Beauftragten darin, eine Sensibilisierung für die besonderen Probleme der KMU zu fördern. Der Beauftragte überprüft die politischen Konzepte der EU mit potenziellen Auswirkungen auf die KMU und stellt sicher, dass ihre besonderen Belange und Bedürfnisse bei der Entwicklung dieser Konzepte entsprechend berücksichtigt werden.

Die Aufgaben des KMU-Beauftragten fügen sich in den Rahmen des Systems zur Bewertung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften ein, das darauf abzielt, die Vorschläge der Kommission im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen einer Vorabbeurteilung zu unterziehen. Der Nutzen der Tätigkeit des KMU-Beauftragten für die KMU besteht darin, den Interessen der KMU in einem Frühstadium des Rechtsetzungsprozesses Vorrang einzuräumen und auf diese Weise die Auswirkungen der neuen Rechtsvorschriften im Voraus zu berücksichtigen.

Auf diese Weise trägt die Arbeit des KMU-Beauftragten zu einer besseren Koordinierung der für die Belange der KMU wichtigen Themen innerhalb der Kommission bei.

Nach außen hin stellt der KMU-Beauftragte eine sichtbare und von der KMU-Gemeinschaft anerkannte Persönlichkeit dar. Die Aufgabe des Beauftragten besteht darin, die Anliegen der KMU mit Hilfe eines Netzwerks direkter, informeller und regelmäßiger Verbindungen zu den KMU und ihren berufsständischen Organisationen aufmerksam zu verfolgen. Über die bloße Erfassung von Informationen hinaus informiert der KMU-Beauftragte über Programme und Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinschaft und fungiert als ein direkter Ansprechpartner. Durch die Einleitung eines Dialogs zwischen der EU und den europäischen Unternehmen leistet der KMU-Beauftragte somit einen Beitrag zur Förderung einer besseren Staatsführung in Europa.

Der erste KMU-Beauftragte wurde im Jahr 2001 ernannt.

Gegenwärtig wird das Amt des KMU-Beauftragten der EU von Frau Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, wahrgenommen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

„Netz der KMU-Beauftragten“ auf der Website der Europäischen Kommission.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa (KOM(2008) 394 endgültig vom 25.6.2008)

Sie können die KMU-Beauftragte der EU unter der folgenden Adresse kontaktieren: Die KMU-Beauftragte, Europäische Kommission, GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Referat GROW.H1 – COSME-Programm und europäisches Netz der KMU-Beauftragten, B-1049 Brüssel, Belgien, oder per E-Mail an: grow-sme-envoy@ec.europa.eu.

Letzte Aktualisierung: 01.12.2016