Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen: Definition und Umfang

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung der Kommission – die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

In der Empfehlung werden die Kriterien dafür festgelegt, ob ein Unternehmen als Kleinstunternehmen oder kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bezeichnet wird. Die unterschiedlichen Kategorien, basierend auf seiner Mitarbeiterzahl, seines Umsatzes oder der Bilanzsumme, bestimmen seine Berechtigung für die Finanz- und Förderprogramme der EU und der Einzelstaaten. Die Definitionen sind seit dem 1. Januar 2005 gültig.

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

KMU stellen 99 % aller Unternehmen in der EU dar. Sie sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Sie schaffen zwei von drei Arbeitsplätzen. Im Jahr 2013 stellten 21 Millionen KMU fast 90 Millionen Arbeitsplätze in der gesamten EU zur Verfügung. Sie regen den Sinn für Unternehmertum und Innovation an und fördern Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa.

RECHTSAKT

Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36-41)

Letzte Aktualisierung: 11.01.2016