EU-Vorschriften zu außerbörslichen Derivatekontrakten, zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über außerbörslich (over-the-counter („OTC“)) gehandelte Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ausnahmen

Pflichten der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Zuständigkeiten

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 16. August 2012 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

OTC-Derivate werden in der Regel privat ausgehandelt. Demzufolge sind die Informationen nur für die Vertragsparteien zugänglich, was die Bewertung der Art und Höhe der damit einhergehenden Risiken erschwert.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Außerbörslich (over-the-counter („OTC“)) gehandelte Derivate. Ein Derivat ist ein Finanzvertrag, der mit dem künftigen Wert oder Status eines zugrundeliegenden Basiswerts verknüpft ist, zum Beispiel einem Vermögenswert, einem Index oder einem Zinssatz. Ein OTC-Derivat wird nicht an einer Börse oder einem gleichwertigen Nicht-EU-Markt gehandelt, sondern privat zwischen zwei Gegenparteien, beispielsweise einer Bank und einem Hersteller, ausgehandelt.
Zentrale Gegenpartei (central counterparty („CCP“). Eine Stelle, die zwischen die beiden Gegenparteien der Transaktion tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer für jeden Käufer fungiert. Die Hauptaufgabe einer CCP ist das Management des Risikos, dass eine Gegenpartei der geforderten Zahlung bei Fälligkeit nicht nachkommt (Ausfall der Gegenpartei eines Geschäfts).
Transaktionsregister. Ein zentrales Datenzentrum, an das Informationen zu Derivate-Geschäften gemeldet werden. Bei den Transaktionsregistern handelt es sich um Handelsunternehmen. Es gibt globale Transaktionsregister für außerbörslich gehandelte Kredit-, Zins- und Aktienderivate (eine bestimmte Kategorie von Derivaten, beispielsweise Optionen oder Termingeschäfte).
Gegenparteiausfallrisiko. Das Risiko des Zahlungsverzugs der Gegenpartei, d. h. der an einer Finanztransaktion beteiligten anderen Partei.
Clearing. Alle Tätigkeiten vom Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung bis hin zum Abschluss der Transaktion.
Operatives Risiko. Das Risiko eines Verlusts infolge unzureichender oder fehlgeschlagener interner Vorgänge oder externer Ereignisse, z. B. Betrug, menschliches Versagen, Terrorismus.
Bewertung zu Marktpreisen. Ermittlung eines Wertes zu einer Anlage, der dem aktuellen Marktpreis entspricht oder einem kalkulierten Preis basierend auf ähnlichen standardisierten Anlagen auf dem Markt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1-59).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 648/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1-79).

Letzte Aktualisierung: 25.10.2023