Bauprodukte

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler

Harmonisierte technische Spezifikationen

Marktüberwachung

Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Die Kommission hat bezüglich der Verordnung eine Reihe von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten erlassen. Eine Liste dieser Rechtsakte finden Sie auf der Website der Kommission.

Aufhebung

Die Verordnung hebt die Richtlinie 89/106/EWG auf.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Der Ansatz, der mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (bekannt als Bauprodukte-Verordnung) für einen besser funktionierenden Binnenmarkt für Bauprodukte verfolgt wird, unterscheidet sich von den allgemeinen Grundsätzen, die ursprünglich im neuen Rechtsrahmen festgelegt wurden. Seine wichtigsten Schritte sind folgende:

Der Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung zu Bauprodukten wurde im März 2022 veröffentlicht. Die Hauptziele des Vorschlags sind: Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts für Bauprodukte, Reaktion auf den Regelungsbedarf der Mitgliedstaaten, Einführung von Anforderungen für umweltfreundlichere und sicherere Bauprodukte, vereinfachte Anwendung harmonisierter Normen und verbesserte digitale Produktinformationen.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Bauprodukte. Jedes Produkt oder jeder Bausatz, das beziehungsweise der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt.
Leistung eines Bauprodukts. Die Leistung in Bezug auf die relevanten wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts, die in Stufen oder Klassen oder in einer Beschreibung ausgedrückt wird.
Bauwerke. Bauten sowohl des Hochbaus als auch des Tiefbaus.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5-43).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 1-44).

Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12-33).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82-128).

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30-47).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 12.08.2022