Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Von Oktober 2012 bis November 2014 führte die Kommission eine EU-weite Informationskampagne gegen Zahlungsverzug durch, um die beteiligten Akteure über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 15. März 2011 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 16. März 2013 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug erhältlich.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Zahlungsverzug: eine Zahlung, die nicht innerhalb der vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Zahlungsfrist nach Lieferung der Waren bzw. nach Erbringung der Dienstleistungen erfolgt ist.

* Geschäftsverkehr: Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen, die mit einer Zahlung für Waren und Dienstleistungen verbunden sind.

RECHTSAKT

Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1-10)

Letzte Aktualisierung: 11.02.2016