Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Einheitliche Anwendung des Unionsrechts

Verbraucherschutz und Finanztätigkeiten

Verletzung des Unionsrechts

Verordnung (EU) 2019/2175 zur Änderung

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Kritische Referenzwerte. Indizes oder Indikatoren, die verwendet werden, um die Preisbildung von Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten zu bestimmen oder die Wertentwicklung eines Investmentfonds zu messen.
Datenbereitstellungsdienstleister. Unternehmen, die die Meldung von Transaktionen bei Finanzinstrumenten an Regulierungsbehörden und die Öffentlichkeit ermöglichen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84-119).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349-496).

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 1-61).

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1-73).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates vom 17. November 2010 zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 162-164).

Letzte Aktualisierung: 17.11.2021