Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Bankenaufsichtsbehörde

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Kohärente Anwendung des EU-Rechts

Die EBA

Stresstests

Die EBA spielt eine wichtige Rolle in der EU-weiten Durchführung eines Stresstests, der die Widerstandsfähigkeit der Banken im Hinblick auf ungünstige Marktentwicklungen untersucht, und jedwede Systemrisiken im EU-Finanzsystem.

Verstöße gegen das EU-Recht

Europäische Finanzaufsicht

Die EBA gehört zum Europäischen System der Finanzaufsicht, das im Jahre 2010 ins Leben gerufen wurde und das, neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), aus zwei weiteren Aufsichtsorganisationen besteht:

Die Änderungsverordnung (EU) 2019/2175 stärkt die Mandate, Führung und Finanzierung der drei europäischen Aufsichtsbehörden, und in Bezug auf die EBA:

Zahlungsdienste

In Bezug auf Zahlungsdienste in der EU stärkt die Änderungsrichtlinie (EU) 2015/2366 die Rolle der EBA (siehe Zusammenfassung) und verlangt von ihr:

Hauptsitz

Im Rahmen der Änderungsverordnung (EU) 2018/1717 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde der Sitz der EBA zum 30. März 2019 von London nach Paris verlegt.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12-47).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349-496).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates vom 17. November 2010 zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 162-164).

Letzte Aktualisierung: 29.11.2021