Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EG) Nr. 1005/2010 über die Typgenehmigung von Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Fahrzeugtypen
Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N, d. h.:
Anforderungen an die Abschleppeinrichtungen
Vorschriften für die EU-Typgenehmigung
Der Fahrzeughersteller muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf EU-Typgenehmigung einreichen. Dieser Antrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie etwa:
Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug alle Anforderungen in Bezug auf die Abschleppeinrichtungen erfüllt, erteilt sie die EU-Typgenehmigung und vergibt eine Typgenehmigungsnummer gemäß der Richtlinie 2007/46/EG.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 29. November 2010 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 1005/2010 der Kommission vom 8. November 2010 über die Typgenehmigung von Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 291 vom 9.11.2010, S. 36-42)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter
Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 02.05.2019