Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1005/2010 über die Typgenehmigung von Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Fahrzeugtypen

Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N, d. h.:

Anforderungen an die Abschleppeinrichtungen

Vorschriften für die EU-Typgenehmigung

Der Fahrzeughersteller muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf EU-Typgenehmigung einreichen. Dieser Antrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie etwa:

Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug alle Anforderungen in Bezug auf die Abschleppeinrichtungen erfüllt, erteilt sie die EU-Typgenehmigung und vergibt eine Typgenehmigungsnummer gemäß der Richtlinie 2007/46/EG.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 29. November 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Abschleppeinrichtung: Einrichtung in Form eines Hakens, einer Öse oder in anderer Form, an der ein Verbindungsteil, z. B. eine Abschleppstange oder ein Abschleppseil, befestigt werden kann.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1005/2010 der Kommission vom 8. November 2010 über die Typgenehmigung von Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 291 vom 9.11.2010, S. 36-42)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2019