Krisenmanagement im Finanzsektor

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2010) 579 endgültig) – Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

In dieser Mitteilung werden die Schritte dargelegt, die zu unternehmen sind, um die Europäische Union (EU) mit einem Regelwerk für das Krisenmanagement im Finanzsektor auszustatten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Das Regelwerk für das Krisenmanagement im Finanzsektor gilt für

Ziele

Das Ziel dieser Regelungen ist die Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems, auch im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens. Weitere Ziele sind:

Maßnahmenbereiche

In der Mitteilung werden Maßnahmen ermittelt, die in den folgenden Bereichen zu ergreifen sind:

Ergriffene Maßnahmen

Im Jahr 2011 wurden drei europäische Aufsichtsbehörden eingerichtet:

Die 28 nationalen Aufsichtsbehörden sind in den drei vorgenannten Aufsichtsbehörden vertreten.

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken wurde eingerichtet, um mögliche Gefahren für die Finanzstabilität, die sich aus makroökonomischen Entwicklungen und Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems als Ganzes ergeben, zu überwachen und zu bewerten.

Diese Richtlinie (Richtlinie 2014/59/EU) trat im Juli 2014 in allen EU-Ländern in Kraft. Mit ihr werden eine Reihe von Vorschriften zur Harmonisierung und Verbesserung der Instrumente zum Umgang mit Bankenkrisen in der gesamten EU festgelegt, darunter folgende:

Diese Richtlinie (Richtlinie 2014/49/EU) trat 2014 in Kraft. Mit ihr wird das bestehende System der nationalen Einlagensicherungssysteme gestärkt, um auf die durch die Finanzkrise aufgezeigten Schwachstellen zu reagieren. Zu ihren zentralen Elementen gehören

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank – Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor (KOM(2010) 579 endgültig vom 20.10.2010)

ZUGEHÖRIGE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149-178)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2014/49/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190-348)

Letzte Aktualisierung: 07.12.2016