Ausbau der elektronischen Beschaffung in der Europäischen Union (Grünbuch)

Einer Studie der Europäischen Kommission zufolge werden in den Mitgliedstaaten weniger als 5 % aller Aufträge über elektronische Systeme vergeben. Deshalb möchte die Kommission im Rahmen der Förderung des e-Government die Einführung eines elektronischen Beschaffungssystems (e-Procurement-System) anregen. Dieses Grünbuch ist ein erster Schritt in Richtung einer Überarbeitung des bestehenden EU-Rechtsrahmens für das öffentliche Beschaffungswesen. Auf dieses Grünbuch wird ein zweites folgen, das sich mit der Modernisierung dieses Rechtsrahmens befassen wird.

RECHTSAKT

Grünbuch der Europäischen Kommission vom 18. Oktober 2010 zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU [KOM(2010) 571 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Dieses Grünbuch leitet eine Konsultation zur elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge ein.

Ziel des Grünbuchs

Das Ziel dieser durch das Grünbuch eingeleiteten Konsultation ist es, elektronische Beschaffungsverfahren für Waren, Dienstleistungen und Arbeiten zu fördern. Dazu gehört die Ablösung papiergestützter Verfahren durch elektronische Prozesse für die gesamte oder Teile der notwendigen Kommunikation und Verarbeitung.

Der Prozess der elektronischen Beschaffung muss folgende Schritte umfassen:

Vorteile der elektronischen Beschaffung

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass elektronische Beschaffungsverfahren folgende Vorteile aufweisen:

Bestehende Initiativen zugunsten elektronischer Beschaffungsverfahren

Die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG wurden bereits geändert, um die Nutzung elektronischer Verfahren bei der Beschaffung zu ermöglichen und die Einführung der für e-Beschaffung voraussichtlich nützlichen Techniken und Instrumente zu ermöglichen.

Im Jahr 2004 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan für die e-Beschaffung erarbeitet. Durch diesen Aktionsplan konnten die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens unterstützt werden, insbesondere durch eine Mitteilung zur Auslegung und Analyse, in der die Funktionsanforderungen bestimmt und neue Ansätze erklärt werden. Darüber hinaus hat der Aktionsplan die Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur für die Veröffentlichung von Ausschreibungen im Internet, in Form der Datenbank TED (Tenders Electronic Daily), sowie eines „Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge“ (CPV) in allen Amtssprachen der Union unterstützt.

Die Europäische Kommission hat außerdem folgende praktische Instrumente eingeführt:

Zu überwindende Hindernisse

Die meisten Hindernisse für die elektronische Beschaffung stehen miteinander in Zusammenhang. Deshalb sollte eine globale Aktion durchgeführt werden, um gegen Folgendes vorzugehen:

Die Rolle der EU bei der Förderung der e-Beschaffung

Die EU muss den dezentralen Charakter der Vergabeverfahren respektieren. Auf nationaler oder regionaler Ebene haben die öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit, zwischen elektronischen Mitteln und anderen Kommunikationsformen für öffentliche Aufträge zu wählen, die die in EU-Richtlinien festgelegten Schwellen überschreiten.

Die EU kann auf verschiedenen Ebenen tätig werden, um die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge anzuregen:

Frist für die Konsultation

Die Kommission ersucht alle am Ausbau der elektronischen Beschaffung in Europa interessierten Kreise, bis zum 31. Januar 2011 zu dieser Konsultation Stellung zu nehmen.

See also

Letzte Änderung: 06.12.2010