Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen: Betriebsregeln

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?

Die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009:

Durch die Änderung der Verordnung (EU) 2020/1055 werden die Regeln für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers aktualisiert, um das Phänomen der Briefkastenfirmen* und des unfairen Wettbewerbs zu bekämpfen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Unternehmen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben, müssen

Verkehrsleiter

Jedes Verkehrstransportunternehmen muss einen Verkehrsleiter benennen, der für die kontinuierliche Verwaltung seiner Transportaktivitäten verantwortlich ist. Dieser Verkehrsleiter muss seinen Wohnsitz in der EU haben und eine echte Verbindung zum Unternehmen haben, beispielsweise als Mitarbeiter, Administrator oder Aktionär.

Wie wird man Kraftverkehrsunternehmer

Zulassung und Überwachung

Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

Änderung der Verordnung (EU) 2020/1055

Zu den wichtigsten Änderungen, die durch die Änderung der Verordnung (EU) 2020/1055 an der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt wurden, gehören:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Briefkastenfirmen: Unternehmen, die mit dem Ziel gegründet wurden, von Gesetzeslücken zu profitieren, ohne den Kunden selbst Dienstleistungen zu erbringen, sondern eine Front für die von ihren Eigentümern erbrachten Dienstleistungen zu bieten (COM(2013) 122 final).

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51-71)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 17-32)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers im Zeitraum 4. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2012 (Erster Bericht der Kommission über die Umsetzung bestimmter Vorschriften für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers durch die Mitgliedstaaten) (COM(2014) 592 final vom 25.9.2014).

Letzte Aktualisierung: 09.10.2020