Sichere Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Verordnung (EG) Nr. 661/2009 – Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

ZUSAMMENFASSUNG

Neue Kraftfahrzeuge müssen in der gesamten Europäischen Union (EU) dieselben technischen Vorschriften erfüllen. Damit werden ein hohes Maß an Verkehrssicherheit und Umweltschutz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie verbessert.

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung legt die technischen Vorschriften und Verfahren zur Gewährleistung, dass neue Kraftfahrzeuge die Sicherheits- und Energieeffizienznormen der EU erfüllen, fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Verordnung legt Vorschriften für die Typgenehmigung fest für:

Sie gilt für:

Typgenehmigung*:

Durch die Verordnung entspricht die EU einer Reihe Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über technische Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Sofern ein Fahrzeug im Rahmen dieser UNECE-Regelungen typgenehmigt ist, erfüllt es ebenfalls die Vorschriften über die Typgenehmigung der Kommission.

Verordnung (EU) 2015/166, mit der die ursprüngliche Verordnung ergänzt und geändert wurde, legt ausführliche Regelungen zur Festlegung spezifischer Verfahren, technischer Anforderungen und Prüfungen zur Typgenehmigung fest. Sie gilt ebenfalls für Bauteile und selbstständige technische Einheiten für Kraftfahrzeuge.

Pflichten der Hersteller

Die Hersteller gewährleisten, dass alle neuen Fahrzeuge, die in der EU verkauft, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, gemäß den Vorschriften dieser Verordnung typgenehmigt sind.

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, müssen alle Fahrzeuge mit einem elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem ausgerüstet sein. Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 müssen mit einem Notbrems-Assistenzsystem und einem Spurhaltewarnsystem ausgerüstet sein. Diese Regelung gilt ab dem 1. November 2015 für alle neuen Lastkraftwagen und Busse.

Für Reifen gelten bestimmte Anforderungen an:

Fahrzeuge der Klasse M1 müssen, neben zahlreichen weiteren konkreten Vorschriften für alle Fahrzeugkategorien, zudem mit einem Reifendrucküberwachungssystem, Gurtwarner und Gangwechselanzeiger ausgerüstet werden.

Verpflichtungen der EU-Länder

Nationale Typgenehmigungen und Typgenehmigungen der Kommission werden nur Fahrzeugen erteilt, die die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen.

HINTERGRUND

Sicherheit in der Automobilindustrie.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Typgenehmigung: bedeutet, dass ein Fahrzeugtyp zur Gewährleistung der einschlägigen regulatorischen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen geprüft wurde.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Regulation (EG) Nr. 661/2009

20.8.2009

ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24

Berichtigung

ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 27

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 407/2011

1.5.2011

ABl. L 108 vom 28.4.2011, S. 13-20

Verordnung (EU) Nr. 523/2012

11.7.2012

ABl. L 160 vom 21.6.2012, S. 8-12

Verordnung (EU) 2015/166

24.2.2015

ABl. L 28 vom 4.2.2015, S. 3-39

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 19/2011 der Kommission vom 11. Januar 2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 8 vom 12.1.2011, S. 1-13)

Letzte Aktualisierung: 24.09.2015