Gasverbrauchseinrichtungen (bis 2018)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/142/EG – Gasverbrauchseinrichtungen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Bedingungen, die für das Inverkehrbringen der Geräte erfüllt sein müssen

Baumusterprüfbescheinigung

EG-Baumusterkonformitätserklärung*

Aufhebung

Richtlinie 2009/142/EG wird mit Wirkung zum 21. April 2018 durch Verordnung (EU) 2016/426 aufgehoben und ersetzt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 5. Januar 2010 in Kraft getreten und hebt Richtlinie 90/396/EG auf und kodifiziert diese samt ihrer Änderungen, die die EU-Länder bis 30. Juni 1991 in nationales Recht umsetzen mussten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Benannte Stelle: prüft und bescheinigt die Konformität mit den in Richtlinien festgelegten Bestimmungen. Es handelt sich um eine Dienstleistung für die Hersteller im öffentlichen Interesse.

EG-Baumusterkonformitätserklärung: ein Hersteller erklärt, dass die Geräte dem Baumuster laut EG-Baumusterprüfung entsprechen und die grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über Gasverbrauchseinrichtungen (kodifizierte Fassung) (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 10-27)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (ABl. L 81 vom 31.3.2016, S. 99-147)

Letzte Aktualisierung: 30.01.2017