Färbung von Arzneimitteln

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/35/EG über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Richtlinie 2009/35/EG ändert und ersetzt Richtlinie 78/25/EWG. Die ursprüngliche Richtlinie 78/25/EWG musste bis 1979 in nationales Recht umgesetzt werden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen (Neufassung) (ABl. L 109 vom 30.4.2009, S. 10-13).

Letzte Aktualisierung: 19.05.2022