Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung 2009/384/EG – Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Sie enthält allgemeine Grundsätze für die Vergütungspraktiken in der Finanzdienstleistungsbranche, die das Eingehen jeglicher übermäßigen Risiken, insbesondere seitens der Banken und der Wertpapierfirmen, verhindern sollen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Empfehlung gilt für:

Sie gilt nicht für Gebühren und Provisionen, die Intermediäre oder – im Falle ausgelagerter Tätigkeiten – externe Dienstleister erhalten.

Vergütungspolitik

Offenlegung

Das Finanzinstitut sollte die folgenden Informationen über die Vergütungspolitik in Form einer getrennten Erklärung oder einer regelmäßigen Offenlegung zugänglich machen:

Beaufsichtigung

Die zuständigen Behörden sollten die Überwachung übernehmen und bei der Ausübung der Überwachung den folgenden Faktoren Rechnung tragen:

Die Finanzinstitute sollten darüber hinaus den zuständigen Behörden in einer Erklärung mitteilen, dass sie die oben genannten Grundsätze zur Vergütungspolitik einhalten.

HINTERGRUND

Die Vergütungspraktiken im Finanzsektor, insbesondere seitens der Banken und der Wertpapierfirmen, haben das Eingehen übermäßiger Risiken nach sich gezogen. Diese Praktiken trugen in gewissem Maße zu den erheblichen Verlusten wichtiger Finanzinstitute bei und waren teilweise verantwortlich für die Finanzkrise vom Oktober 2008. Die Mitteilung „Impulse für den Aufschwung in Europa“, die im Frühjahr 2009 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, enthielt einen Plan zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung eines stabilen und verlässlichen Finanzsystems. Diese Empfehlung zur Vergütungspolitik war Teil der in diesem Plan vorgeschlagenen Strategie.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung 2009/384/EG der Kommission vom 30. April 2009 zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 120 vom 15.5.2009, S. 22-27)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1-337)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338-436)

Siehe konsolidierte Version.

Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates – Impulse für den Aufschwung in Europa – Teil 1 (KOM(2009) 114 endgültig vom 4.3.2009)

Letzte Aktualisierung: 31.07.2018