Ratingagenturen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Registrierung, Verhaltenskodex und Beaufsichtigung

Für eine Registrierung in der Europäischen Union müssen Ratingagenturen:

Seit Juli 2011 obliegt der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) die Zuständigkeit für die Registrierung von Ratingagenturen sowie für die exklusiven Aufsichtsbefugnisse in Verbindung mit diesen Agenturen.

Übermäßiger Rückgriff auf Ratings

Ratings von Staatsanleihen der EU-Länder

Verantwortung von Ratingagenturen

Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Alle verfügbaren Ratings werden durch die ESMA auf einer europäischen Ratingplattform veröffentlicht.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 7. Dezember 2009 in Kraft getreten, mit Ausnahme von:

HINTERGRUND

Die EU-Verordnung über Ratingagenturen gehört zu den Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit den Zusagen, die auf dem G20-Gipfel in Washington vom November 2008 gemacht wurden.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Verbriefung: eine Transaktion, die einem Kreditgeber oder Inhaber von Vermögenswerten – zum Beispiel einem Kreditinstitut – die Refinanzierung von Darlehen/Vermögenswerten (z. B. Hypotheken, Kfz-Leasinggeschäfte, Verbraucherdarlehen, Kreditkarten) durch ihre Umwandlung in handelbare Wertpapiere ermöglicht. Der Kreditgeber oder Inhaber koordiniert ein Portfolio seines Bestands an Darlehen in verschiedenen Risikokategorien, die auf die Anforderungen der Anleger zwischen Risiken und Chancen zugeschnitten werden. Die Renditen für die Anleger werden aus den Cashflows der zugrundeliegenden Darlehen erwirtschaftet.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1-31)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Alternativen zu externen Ratings, die Situation am Ratingmarkt, Wettbewerb und Unternehmensführung in der Ratingbranche, die Situation am Markt für Ratings strukturierter Finanzinstrumente und die Realisierbarkeit einer Europäischen Ratingagentur (COM(2016) 664 final vom 19.10.2016)

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1 der Kommission vom 30. September 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der technischen Regulierungsstandards für die regelmäßige Meldung der von den Ratingagenturen erhobenen Gebühren für die Zwecke der laufenden Beaufsichtigung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ABl. L 2 vom 6.1.2015, S. 1-23)

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2 der Kommission vom 30. September 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Regulierungsstandards für die Präsentation von Informationen, die Ratingagenturen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zur Verfügung stellen (ABl. L 2 vom 6.1.2015, S. 24-56)

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Realisierbarkeit eines Netzes kleiner Ratingagenturen (COM(2014) 248 final vom 5.5.2014)

Richtlinie 2013/14/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Hinblick auf übermäßigen Rückgriff auf Ratings (ABl. L 145 vom 31.05.2013, S. 1-3)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 946/2012 der Kommission vom 12. Juli 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Verfahrensvorschriften für von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Ratingagenturen auferlegte Geldbußen, einschließlich der Vorschriften über das Recht auf Verteidigung und Fristen (ABl. L 282 vom 16.10.2012, S. 23-26)

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 447/2012 der Kommission vom 21. März 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen durch Festlegung technischer Regulierungsstandards für die Bewertung der Normgerechtheit der Ratingmethoden (ABl. L 140 vom 30.5.2012, S. 14-16)

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 449/2012 der Kommission vom 21. März 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für Informationen zur Registrierung und Zertifizierung von Ratingagenturen (ABl. L 140 vom 30.5.2012, S. 32-52)

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 272/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Gebühren, die den Ratingagenturen von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Rechnung gestellt werden (ABl. L 90 vom 28.3.2012, S. 6-10)

Letzte Aktualisierung: 09.04.2019