Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)

Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) ist ein elektronisches System zur Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften. Es soll verschiedene praktische Hindernisse abbauen, Kosten senken und die Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltungszusammenarbeit in Europa verbessern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. November 2008 - Die Vorteile des Binnenmarkts durch engere Verwaltungszusammenarbeit erschließen [KOM(2008) 703 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) ist ein elektronisches System zur Unterstützung der Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Binnenmarktvorschriften. Das IMI hilft den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten praktische Hemmnisse zu überwinden, wie sie insbesondere durch unterschiedliche Verwaltungsweisen, Sprachschwierigkeiten oder fehlende Informationen über die Ansprechpartner in anderen Mitgliedstaaten entstehen.

Das IMI ist eine sichere Internet-Anwendung, die den Verwaltungen aller 30 Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) offensteht. Es kann in allen EU-Sprachen verwendet werden.

Grundsätze

Das IMI beruht auf drei wichtigen Grundsätzen:

Vorteile

Das System bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere dadurch, dass die Mitgliedstaaten statt 29 bilateraler Beziehungen nur noch eine Beziehung zu einem Netz pflegen müssen, die Kommunikation nach einem klaren und einvernehmlich festgelegten Arbeitsverfahren erfolgt, Sprachprobleme verringert werden, der Informationsaustausch billiger und schneller wird und die Servicequalität durch mehr Transparenz und Planbarkeit zunimmt.

Datenschutz

Da über das IMI personenbezogene Daten ausgetauscht werden, unterliegt das System allen einschlägigen Datenschutzvorschriften, Aufgaben, Rechte und Pflichten der IMI-Akteure werden darüber hinaus in der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission festgelegt.

Hintergrund

Hintergrund für die Schaffung des IMI war die Bedeutung der Verwaltungszusammenarbeit für einen dynamischen Binnenmarkt gemäß den Zielen der Lissabon-Strategie. Das IMI soll außerdem einen Beitrag zur besseren Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf einzelstaatlicher Ebene und somit zur EU-Agenda für die „Verbesserung der Rechtsetzung“ leisten. Es ist auch vor dem Hintergrund des E-Government-Aktionsplans im Rahmen der i2010-Initiative zu sehen.

Im November 2007 wurde ein erstes Pilotprojekt für die vier Berufsstände, für die die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gilt, in Gang gesetzt. Das System soll schrittweise auf andere Berufe ausgedehnt werden.

Im Januar 2009 lief ein zweites Pilotprojekt auf der Grundlage der „Dienstleistungsrichtlinie“ an, das bis 28. Dezember 2009 dauern soll. Zu diesem Termin muss die Richtlinie in den Mitgliedstaaten uneingeschränkt umgesetzt sein. Ziel des Pilotprojekts ist die Einrichtung eines betriebsfähigen IMI-Systems vorzubereiten, das bis Ende 2009 alle Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich abdeckt.. Künftig könnte das IMI auch zur engeren Verwaltungszusammenarbeit in anderen Bereichen, in denen die Binnenmarktvorschriften gelten, eingesetzt werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung der Kommission vom 26. März 2009 zu Datenschutzleitlinien für das Binnenmarktinformationssystem (IMI) [Amtsblatt L100 vom 18.4.2009]. Diese Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung der im Anhang beigefügten Leitlinien zu gewährleisten. Diese betreffen den Datenschutz, die vom System vorgesehenen Sicherungen und die möglichen Risiken bei der Nutzung des Systems.

Die nationalen IMI-Koordinatoren werden zudem angehalten, Kontakt zu den nationalen Datenschutzbehörden aufzunehmen, um diese Leitlinien nach einzelstaatlichem Recht anzuwenden.

Die Europäische Kommission muss spätestens neun Monate nach Verabschiedung dieser Empfehlung über die Anwendung dieser Leitlinien informiert werden.

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Letzte Änderung: 12.10.2009