Ein gemeinsames Vorgehen gegenüber Staatsfonds

Die Kommission schlägt vor, dass die Europäische Union gemeinsam vorgeht, um die Transparenz, Berechenbarkeit und Rechenschaftspflichten in Bezug auf Staatsfonds zu erhöhen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 27. Februar 2008 - Ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegenüber Staatsfonds [KOM(2008) 115 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Staatsfonds sind Anlageinstrumente in staatlichem Besitz, die ein breit gestreutes Portfolio in- und ausländischer Finanzwerte verwalten und im Allgemeinen für höhere Erlöse ein höheres Risiko in Kauf nehmen. In den vergangenen Jahren sind die Staatsfonds rapide gewachsen und heute unterhalten mehr als dreißig Länder solche Fonds. Es handelt sich dabei nicht um ein neues Phänomen: der erste Staatsfond wurde 1953 eingerichtet. Die von den Staatsfonds verwalteten Mittel werden weltweit auf 2 bis 3 Billionen USD geschätzt und es ist damit zu rechnen, dass sich dieses Volumen in den nächsten Jahren weiter erhöht. Staatsfonds werden im Unterschied zu anderen Anlagefonds aus staatlichen Mitteln und aus den Währungsreserven der Geberländer finanziert.

Bis heute konnten mehrere in Schwierigkeiten geratene Finanzinstitute die Staatsfonds zur Kapitalumschichtung nutzen. Sie haben sich auf diese Weise stabilisierend auf das globale Bankensystem ausgewirkt und das Vertrauen in das internationale Finanzsystem insgesamt gestärkt.

Die Staatsfonds werfen jedoch Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Transparenz der Funktionsweise einiger Fonds und ihrer möglichen Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken. Diese Staatsfonds können mitunter protektionistische Reaktionen auslösen. Einige befürchten, dass ihre Investitionen dem strategischen Interesse der Aneignung von Technologien oder Know-how dienen könnten oder aber von einigen Regierungen als Druckmittel eingesetzt werden.

Europäisches Vorgehen

Die Kommission hat in einer Mitteilung vom 27. Februar 2008 das gemeinsame europäische Vorgehen gegenüber Staatsfonds vorgestellt. Die Mitteilung entspringt dem Wunsch einer Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Staatsfonds, den Staaten, die diese Fonds auflegen und den Empfängerländern bei der Ausarbeitung von Grundsätzen zur Gewährleistung von Transparenz, Berechenbarkeit und Verantwortlichkeit von Staatsfonds-Investitionen.

Nach Ansicht der Kommission sollte sich das gemeinsame EU-Vorgehen gegenüber Staatsfonds nach folgenden Grundsätzen richten:

Eine internationale Debatte

Das Thema Staatsfonds bietet auch auf internationaler Ebene Gesprächsstoff. So legen die Empfängerländer darauf Wert, dass Staatsfonds ihre Investitionsentscheidungen streng an wirtschaftlichen und nicht politischen Zielen ausrichten und eine größere Transparenz aufweisen. Die Länder, die solche Fonds auflegen, haben unter der Schirmherrschaft des IWF einen freiwilligen Verhaltenskodex für Staatsfonds ausgearbeitet. Dieser Kodex mit der Bezeichnung "Generally Accepted Principles and Practices (GAPP)" oder auch "Santiago Principles" wurde im Oktober 2008 veröffentlicht. Die Kommission hat aktiv an der Ausarbeitung dieser Grundsätze mitgewirkt und ist der Ansicht, dass sie einen zusätzlichen Beitrag zu den parallel von der OECD durchgeführten Arbeiten darstellen. Die Empfängerländer haben ihrerseits im Juni 2008 die Erklärung über Staatsfonds und die Politik der Länder angenommen. Diese Erklärung legt Grundsätze für die Politik im Bereich von Staatsfonds in den Empfängerländern fest. Diese Grundsätze spiegeln den langjährigen Einsatz der OECD für ein weltweit offenes Investitionsklima wider.

In Bezug auf den europäischen Beitrag zu den internationalen Arbeiten an einem gemeinsamen Rahmen für Staatsfonds-Investitionen ist die Kommission der Ansicht, dass es zwei Wege gibt, um den Besorgnissen in Zusammenhang mit dieser Frage zu begegnen:

Contexte

Die Diskussion über eine korrekte Fondsverwaltung bedeutet jedoch nicht, dass diese bisher im rechtsfreien Raum tätig gewesen wären. Die Kommission erinnert daran, dass Investitionen von Staatsfonds in der EU den gleichen Regeln und Kontrollen unterliegen wie alle anderen Investitionen und der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs (Artikels 56 EG-Vertrag) gilt. Der freie Warenverkehr ist jedoch nicht absolut und kann gemäß Artikel 57 (2) EG-Vertrag reglementiert werden. Zudem können die Mitgliedstaaten gemäß der Fusionskontrollverordnung Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen ergreifen. Die nationalen Rechtsvorschriften geben ihnen darüber hinaus eine Handhabe, um Investitionen von Staatsfonds zu kontrollieren.

Der Europäische Rat vom 13. und 14. März 2008 hat die Vorschläge der Kommission begrüßt und sie zur Fortsetzung ihrer Arbeit in diesem Bereich aufgefordert.

Letzte Änderung: 08.10.2008