Tiergesundheitsstrategie der Europäischen Union (2007 -2013)

Nach einer eingehenden Bewertung kam eine breit angelegte Strategie zustande, die Vorgaben für das Vorgehen der Gemeinschaft im Bereich Tiergesundheit macht und den Anstoß zu einer neuerlichen interinstitutionellen Erörterung des Themas gibt. Diese Strategie ruht auf vier „Säulen", die den Rahmen für die gemeinschaftlichen Vorschriften bilden und für alle Beteiligten in diesem Bereich gelten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19. September 2007 über „eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) - Vorbeugung ist die beste Medizin" [KOM(2007) 539 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die europäische Strategie im Bereich Tiergesundheit ist das Ergebnis einer Bewertung, die die Kommission 2004 über die Gesundheit des gesamten Viehbestands und aller Tiere in der Europäischen Union (EU) durchführen ließ.

Sie orientiert sich an folgenden Zielen:

Erste Säule: Festlegung der Prioritäten für EU-Maßnahmen

Eine Bewertung der Hauptbedrohungen für die Tiergesundheit muss den Ausgangspunkt für die Maßnahmen der Gemeinschaft bilden. So soll herausgefunden werden, welche Relevanz diese Gefahren in Bezug auf die Ziele der EU-Strategie haben, wo das „annehmbare Risikoniveau" für die Gemeinschaft liegt und welche Priorität den Maßnahmen zur Risikobegrenzung relativ gesehen zukommt. Bei der Politik der Gemeinschaft geht es darum, das Risiko auf ein vernachlässigbares Maß zu verringern, denn ein „Nullrisiko" kann nicht erreicht werden. Außerdem kann die Gemeinschaft im Sinne des Vorsorgeprinzips bei möglicherweise ernsthafter Gefährdung der Gesundheit zeitlich befristete Maßnahmen erlassen, bis gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Die Vertreter aller Beteiligten sind im Zuge des Risikomanagementprozesses aufgerufen, an der Entscheidungsfindung mitzuwirken. Für die Bewertung und das Risikomanagement werden bezifferbare Zielvorgaben festgelegt, denn daran lassen sich dann der Mitteleinsatz und die erzielten Fortschritte beurteilen.

Zweite Säule: Modernisierung des EU-Rahmens für Tiergesundheit

Die EU und internationale Organisationen wie das Internationale Tierseuchenamt (OIE - World Organisation for Animal Health) (EN) (ES) (FR) oder die Weltbank (EN) (ES) (FR) haben erkannt, wie wichtig der Schutz der Tiergesundheit ist.

Das wichtigste Instrument der EU beim Schutz der Tiergesundheit sind Rechtsvorschriften, die im Sinne der Grundsätze der Gemeinschaftspolitik und der internationaler Verpflichtungen der Gemeinschaft ständig und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Im Bemühen um eine bessere Rechtsetzung und wirksamere Rechtsvorschriften strebt die EU an, einen einheitlichen, klaren Regelungsrahmen zu schaffen, der sich an den OIE-Leitlinien bzw. am Kodex Alimentarius (EN) (ES) (FR) orientiert.

Eine angemessene Aufteilung der Kosten, des Nutzens und der Verantwortung könnte zum Erfolg der Strategie beitragen und größere finanzielle Risiken für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft durch Anreize zur Risikoverhütung im Zusammenhang mit Tieren vermeiden.

Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Außengrenzen vor der Einschleppung von Krankheiten und Seuchen zu schützen und gegen ausbrechende exotische Krankheiten vorzugehen. Außerdem muss für Schäden an Privatbesitz, der im Interesse der Allgemeinheit zerstört wurde, unbedingt eine staatliche Entschädigung gezahlt werden. Für die Tiergesundheit sind vor allem die Tier- bzw. Viehhalter sowie die Branche als Ganzes verantwortlich. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie ist, dass sich alle Betroffenen, also auch das Versicherungswesen, umfassend beteiligen und engagieren.

Der Kodex Alimentarius und das OIE bilden grundlegende Vorgaben für die Rechtsvorschriften im Bereich Tierkrankheiten und Seuchen. Die EU richtet sich nach den OIE-Leitlinien bzw. dem Kodex Alimentarius und bietet anderen internationalen Mitgliedern Anreize dafür, die gleichen Werte zu übernehmen. Es wird auch überlegt, ob die Gemeinschaft selbst dem OIE beitreten soll.

Ein höheres Niveau der Tiergesundheit trägt dazu bei, dass die europäischen Unternehmen wettbewerbsfähiger werden. Außerdem wird durch Vereinheitlichung der Bedingungen ein fairer Wettbewerb auf dem Gemeinschaftsmarkt möglich, der wirksam auf Einfuhren ausgedehnt werden kann. Im Hinblick auf die Ausfuhren dürften genauere Vorgaben für Handlungsschwerpunkte gegenüber gesundheitsrechtlichen Hemmnissen dazu beitragen, dass der Zugang zu den Exportmärkten besser erschlossen wird.

Dritte Säule: Prävention der Bedrohungen für Tiere, Überwachung und ständige Krisenvorsorge

Die Förderung und die Finanzierung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen * im landwirtschaftlichen Betrieb sollten ein wichtiges Bezugkriterium für Zonenabgrenzungs- und Kompartimentierungsverfahren darstellen.

Die Erfassung und Überwachung der Warenströme bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Futtermitteln beruhen auf einem Kontrollsystem für den Handel und einem „papiergestützten" Kennzeichnungssystem für jedes Tier. Im Hinblick auf die EU-weite Ausdehnung des Systems wird schrittweise ein elektronisches System eingeführt.

Es sind Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit an den Grenzen geplant, ohne dass der grenzüberschreitende Verkehr von Menschen und landwirtschaftlichen Gütern behindert wird. Dazu gehören nicht nur die Verbesserung der geltenden Vorschriften und eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten bei der Zollkontrolle, sondern auch die Entsendung technischer Helfer und Berater in die Entwicklungsländer, damit sie die Gemeinschaftsvorschriften einhalten können.

Die Vorgabe der EU lautet, die Veterinärüberwachung über eine bessere Zusammenarbeit der Beteiligten und geeignete finanzielle Mittel und durch Anreize für Schulungen in diesem Bereich zu fördern. Die bei dieser Überwachungstätigkeit gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse können die Entscheidungsfindung der EU-Organe, der Regierungen und der übrigen Beteiligten beim Schutz der Tiergesundheit erleichtern.

Für Notfälle muss die EU ihre Krisenvorsorge durch eine einheitliche Initiative und den verstärkten Einsatz von Impfungen verbessern.

Vierte Säule: Wissenschaft, Forschung und Innovation

Die EU fördert die wissenschaftliche und technische Entwicklung im Bereich Volks- und Tiergesundheit. Hierzu sind die gemeinschaftlichen und nationalen Referenzlabors (und insbesondere die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Europäische Arzneimittelagentur) aufgerufen, zusammenarbeiten und bei den wissenschaftlichen Arbeiten eine führende Rolle zu spielen.

Innovation und Forschung im Bereich Lebensmittelsicherheit stützen sich auf ein Bündel von Instrumenten wie das 7. Forschungsrahmenprogramm und den gemeinschaftlichen Aktionsplan für den Tierschutz und artgerechte Tierhaltung.

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Letzte Änderung: 19.12.2007