Verringerung der Beifänge und Rückwürfe

Die Kommission verpflichtet sich zur Erarbeitung einer langfristigen Politik, mit der Beifänge reduziert und Rückwürfe in den europäischen Fanggebieten ganz abgeschafft werden. Damit vollzieht sie eine grundsätzliche Neuausrichtung, um herauszufinden, welche Lösungen, Verhaltensweisen, Technologien und Instrumente anwendbar und im Sinne einer zielführenden Umsetzung praktisch einsetzbar sind.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 28. März 2007 „Eine Politik zur Einschränkung von unerwünschten Beifängen und zur Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei" [KOM(2007) 136 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Beifänge * und Rückwürfe * stellen ein ernsthaftes Problem für die europäische Fischerei dar. Für die Rückwürfe bestimmter Meerestiere sind zwei Hauptgründe anzuführen.

Die erste Erwägung ist wirtschaftlicher Natur. Für Fische lassen sich je nach Größe oder Qualität, aber auch abhängig von den Fischarten sehr unterschiedliche Marktpreise erzielen. Es bestehen also erhebliche wirtschaftliche Anreize dafür, Fische zurückzuwerfen, um den verfügbaren Lagerraum an Bord vorrangig für Arten mit hohem Marktwert freizuhalten.

Für den zweiten Grund sind bestimmte, im Fischereisektor geltende Vorschriften verantwortlich. Dies sind die einzuhaltenden Mindestanlandegrößen oder auch die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC).

Umfang der Rückwürfe

Dem Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF) zufolge liegen die Rückwurfraten für Beifänge im Zeitraum 2003-2005 je nach Gewässer, Fanggebiet und Schleppnetz bei 20 % - 60 % des Fanggewichts.

Folgen der Rückwürfe

Die Beifänge und die damit verbundenen Rückwürfe verursachen extrem negative Folgen wie:

Zumeist sind die gefangenen Fische und Krebstiere beim Rückwurf bereits tot oder aber haben nur sehr geringe Überlebenschancen.

Instrumente und Maßnahmen

Zur Einschränkung von Beifängen und zum stufenweisen Abbau der Rückwürfe bedarf es einer Kombination aus mehreren Instrumenten und Maßnahmen, die an die Gegebenheiten im jeweiligen Fanggebiet angepasst werden müssen. Mit der Einführung eines Rückwurfverbots werden die Fischer ergebnisorientiert in die Verantwortung genommen. Außerdem muss es auf den Betrieb und die wirtschaftliche Realität dieses Sektors abgestimmt werden. Die Instrumente dieser neuen Politik umfassen:

Parallel dazu spielen die Regionalen Fischereiorganisationen bei der Einführung weiterer Maßnahmen zur Abschaffung von Rückwürfe eine wesentliche Rolle. Für bestimmte Maßnahmen ist u. U. eine Förderung durch den Europäischen Fischereifonds (EFF) denkbar.

Überwachung und Kontrolle

Trotz der offensichtlichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Rückwurfverbots und bei der Unterbindung illegaler Rückwürfe ist die Kommission für die Durchsetzung der Vorschriften auf wirksame Umsetzungsmaßnahmen angewiesen.

Beobachterregelungen werden somit hierbei eine wichtige Rolle spielen, müssen aber in ein Gesamtkonzept eingebettet sein; dazu gehören

Außerdem sind Fänge, die angelandet werden, obwohl sie unverkäuflich sind, ebenfalls gründlich zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Fischereifahrzeuge mit ihnen keine unrechtmäßigen Gewinne erwirtschaften. Die Daten aller Fangflotten müssen erfasst und ausgewertet werden, damit bei Verstößen gegen die Vorschriften die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.

Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen

Allgemein gesehen könnte die Einführung von Maßnahmen kurzfristig zu einem Anstieg der Netto-Kosten und zu Einkommenseinbußen führen. Weitere Folgen ergeben sich u. U. durch die Sperrung bestimmter Fanggebiete, da die Fischereifahrzeuge dann größere Entfernungen zurücklegen müssen, um ihre Einsatzgebiete zu erreichen.

Längerfristig ist aber ein wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten, weil sich die Bestände mengenmäßig und qualitativ wieder erholen können.

Hintergrund

In dieser Mitteilung geht es schwerpunktmäßig um das Problem der Rückwürfe; sie macht verbindliche Vorgaben für die Einschränkung von Beifängen und die Unterbindung von Rückwürfen. Ab 2008 sollen entsprechende Verordnungen für alle Fischereien der Gemeinschaft ausgearbeitet werden.

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Letzte Änderung: 18.10.2011