Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Fischwirtschaft

In dieser Mitteilung der Kommission werden die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten beschrieben, in denen sich die Fischereiunternehmen gegenwärtig befinden. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden in der Mitteilung verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Es wird erläutert, wie die Kommission kurzfristig die Leitlinien der Gemeinschaft für Staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten auf die Fischwirtschaft anwenden wird. Langfristig werden eine Verbesserung des Fischereimanagements, eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Bestandsbewirtschaftung, ein effizienteres Funktionieren des Marktes und eine optimale Nutzung der Forschung empfohlen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 9. März 2006: „Über die wirtschaftliche Lage der Fischwirtschaft und ihre Verbesserung" [KOM(2006) 103 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In den letzten Jahren hat sich die wirtschaftliche Lage zahlreicher Fischereiunternehmen verschlechtert, und zwar durch:

Gegenwärtig sind vor allem die Unternehmen, die Grundfischarten fischen und Fischereifahrzeuge mit Schleppnetzen einsetzen, mit Schwierigkeiten konfrontiert.

Kurzfristig könnten die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten helfen, indem Sie Beihilfen gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gewähren.

Rettungsbeihilfen

Rettungsbeihilfen sollen einem Unternehmen in Schwierigkeiten nur so lange das finanzielle Überleben ermöglichen, wie dies zur Prüfung der Möglichkeiten einer Umstrukturierung notwendig ist. Sie dürfen für höchstens sechs Monate gewährt werden. Sie werden in Form einer Darlehensbürgschaft oder eines Darlehens gewährt, das mit Hilfe der Unterstützung, die das Unternehmen in Form einer Umstrukturierungsbeihilfe erhält, zurückgezahlt werden kann.

Umstrukturierungsbeihilfen

Den Leitlinien für die Prüfung Staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor zufolge sind Staatliche Beihilfen für die Anpassung, Modernisierung und Ausrüstung von Fischereifahrzeugen zulässig, sofern Sie dieselben Bestimmungen erfüllen, wie sie für Gemeinschaftsbeihilfen gelten, die im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei FIAF gewährt werden.

Allerdings können auch andere Arten von Beihilfen für die Modernisierung und Ausrüstung von Fischereifahrzeugen zulässig sein, sofern sie gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten gewährt werden. Diese Art von Beihilfen müssen die Mitgliedstaaten jedoch von der Kommission genehmigen lassen. Die Beihilfe muss auf den notwendigen Mindestbetrag begrenzt sein, und bei der Umstrukturierung muss von realistischen wirtschaftlichen Voraussetzungen ausgegangen werden, die zur Ausarbeitung eines Umstrukturierungsplans dienen. Ferner muss die Rentabilität sichergestellt werden, indem die Betriebskosten bei unverändertem Fischereiaufkommen und gleicher Fangkapazität verringert werden. Die Kommission wird die Beihilfen für die nachstehend aufgeführten Investitionen in Fischereifahrzeuge in Bezug auf ihren Beitrag zu einer Wiederherstellung der Rentabilität der betreffenden Unternehmen prüfen:

Für die Zeit, die notwendig ist, um die genannten Investitionen zugunsten von Fischereifahrzeugen vorzunehmen, können auch staatliche Beihilfen für eine vorübergehende Aussetzung der Tätigkeiten gewährt werden. Direktbeihilfen im Rahmen der gestiegenen Kraftstoffpreise werden als Betriebsbeihilfen betrachtet, die mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar sind. Die Fischereiwirtschaft könnte jedoch einen Reservefonds einrichten. Um von der Kommission genehmigt werden zu können, müsste dieser Fonds jedoch ein Sicherungssystem für die Rückzahlung aller staatlichen Beihilfen vorsehen.

Innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Veröffentlichung dieser Mitteilung müssen die Mitgliedstaaten der Kommission die vorgesehenen Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen melden. Die Kommission prüft diese so schnell wie möglich anhand der geltenden Vorschriften der Strukturfonds. Sobald die Kommission die gemeldete Regelung genehmigt hat, verfügen die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von zwei Jahren, um die Umstrukturierungspläne zu beschließen.

Langfristig werden weitere Maßnahmen angezeigt sein, um die Fischbestände wieder aufzufüllen und für positive Perspektiven für die Fischwirtschaft zu sorgen.

Verbesserung des Fischereimanagements

Das Fischereimanagement kann vor allem durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

Bessere Einhaltung der Vorschriften für die Bestandsbewirtschaftung

Die Einhaltung der Vorschriften durch alle Fischer ist wichtig, um einen lauteren Wettbewerb, den Erhalt der Ressourcen und die Qualität der wissenschaftlichen Gutachten, die als Grundlage der GFP dienen, zu gewährleisten. Daher ist Folgendes nötig:

Bessere Kontrollen. Die neu eingerichtete Fischereiaufsichtsagentur wird die Durchsetzung der Fischereivorschriften unionsweit überwachen;

Verstärkte Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten (IUU) Fischerei, die manche Fischer als Handelsstrategie eingeführt haben. Die Kommission wird die Anwendung ihres Aktionsplans überwachen, damit die IUU-Fischerei diesen Fischern keine Vorteile bringt.

Verbesserung des Funktionierens des Marktes

Die Kommission wird die neuen Instrumente, mit denen die Vermarktung von Fisch und Fischereierzeugnissen verbessert werden soll, prüfen, damit die Fischer einen höheren Mehrwert erzielen können. Sie wird den Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur auffordern, einen Verhaltenskodex für den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen innerhalb der EU aufzustellen. Auch die Ökozertifizierung kann eine hochwertige und nachhaltige Fischerei fördern. Die jüngste diesbezügliche Mitteilung der Kommission sollte eine erfolgreiche Diskussion einleiten. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeiten des EFF ausschöpfen, um die Qualität, den Mehrwert und die Vermarktung von Fischereierzeugnissen zu verbessern.

Die Forschung im Dienste einer nachhaltigen Fischerei

Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass die jährlichen Arbeitsprogramme zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms Folgendes unterstützen:

Finanzierung

Der EFF steht den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Rettungs- und Umstrukturierungsprogramme zur Verfügung. Er trägt zur Finanzierung der Maßnahmen zur Anpassung der Flotte und der notwendigen Sozialreformen in den Fischereigemeinschaften bei. Die Mitgliedstaaten sollten die Finanzmittel auf die verschiedenen Prioritäten des EFF aufteilen und dabei in Anbetracht des Ernstes der wirtschaftlichen Lage die notwendigen Mittel für die Anpassungen der Flotte bereitstellen.

Hintergrund

Der Anstieg der Treibstoffkosten parallel zu dem Rückgang der Fischbestände hat eine Verringerung der Rentabilität der Flotte bewirkt. In dieser Mitteilung werden die Hauptfaktoren der wirtschaftlichen Krise in der Fischwirtschaft ermittelt sowie kurzfristige und langfristige Reaktionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Fischereiunternehmen vorgeschlagen, wobei Maßnahmen bevorzugt werden, die darauf ausgerichtet sind, wieder ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fangkapazität und Fangrechten herzustellen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 4. Juli 2006 über die Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags [KOM(2006) 360 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 20.06.2007