Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2004) 130 endg.) – Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie soll sicherstellen, dass Umweltaspekte systematischer in den europäischen Normen berücksichtigt werden und dass alle an der Erarbeitung dieser Normen Beteiligten dem Umweltschutz Rechnung tragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Entwicklung der europäischen Normung

Umweltnormen

Anreize

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung (KOM(2004) 130 final vom 25.2.2004)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2002 zum Thema „Normung“ (ABl. C 66 vom 15.3.2002, S. 1-2)

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Maßnahmen auf Grundlage der Entschließungen über die europäische Normung, die 1999 vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden (KOM(2001) 527 endg. vom 26.9.2001)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final vom 2.12.2015)

Letzte Aktualisierung: 22.02.2017